1. Anwendung und Gültigkeit
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schulungen und andere Dienstleistungen (nachfolgend AGB oder Allgemeine Geschäftsbedingungen) regeln die Durchführung von Schulungen und anderen Dienstleistungen, die SafetyFirst SA (nachfolgend SafetyFirst) für den Kunden erbringt; letzterer kann jede natürliche oder juristische Person sein, die die Dienste von SafetyFirst in Anspruch nimmt.
1.2 Der Kunde erklärt, dass er die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und verpflichtet sich, diese vollständig zu akzeptieren, sobald er eine Bestellung bei SafetyFirst aufgibt, sei es über die Website des Unternehmens oder direkt bei dessen Mitarbeitern oder Vertretern. Maßgeblich ist die auf der offiziellen Website von SafetyFirst veröffentlichte Fassung.
1.3 SafetyFirst behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.
2. Ausbildung, Dauer und Inhalt
2.1 Die Schulungen finden in Form von Einzel- oder Gruppenkursen statt und werden in den vom Kunden zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten abgehalten. Der Kunde entscheidet auch über die Anzahl der Teilnehmer gemäß den in Artikel 4 unten aufgeführten Bedingungen und mit Zustimmung von SafetyFirst.
2.2 Die Dauer und der Inhalt der Schulung sind im Angebot und auf der Rechnung an den Kunden angegeben. Die Dauer der angebotenen Kurse ist fest und wird im Voraus bekannt gegeben. Es kann jedoch vorkommen, dass der Kurs gelegentlich die im Angebot und/oder auf der Rechnung angegebene Dauer um einige Minuten überschreitet.
2.3 Sollte die Schulung mit einer Verspätung von mehr als 15 Minuten beginnen, verpflichtet sich SafetyFirst, am Ende der Schulung oder zu einem anderen Zeitpunkt die Differenz zwischen dem theoretischen und dem tatsächlichen Beginn der Schulung nachzuholen.
3. Räumlichkeiten des Kunden
3.1 Der Kunde muss SafetyFirst einen Raum zur Verfügung stellen, in dem alle Teilnehmer der zuvor von ihm vorgelegten Liste sowie die Ausbilder Platz finden.
3.2 Jeder Teilnehmer und Ausbilder muss über einen Sitzplatz und einen Tisch verfügen. Darüber hinaus muss im Raum ausreichend Platz vorhanden sein, um die von SafetyFirst angebotenen praktischen Übungen durchführen zu können.
3.3 Die Räumlichkeiten müssen SafetyFirst mindestens 30 Minuten vor Beginn der Schulung und mindestens 30 Minuten nach Ende des Kurses zur Verfügung stehen (um die Schulungsunterlagen auszufüllen und unser Material zu verstauen). Die Miete der Schulungsräume geht zu Lasten des Kunden.
3.4 Falls der vom Kunden vorgeschlagene Raum nicht über Projektionsgeräte, Whiteboards oder Flipcharts verfügt, muss SafetyFirst mindestens 10 Tage vor Schulungsbeginn darüber informiert werden, damit die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden können.
4. Teilnehmerliste
4.1 Der Kunde muss SafetyFirst mindestens 10 Werktage vor Erbringung der Leistung eine Teilnehmerliste übermitteln, wobei der 10. Tag der Tag ist, an dem die Schulung von SafetyFirst durchgeführt wird.
4.2 Die Teilnehmerliste muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse jedes Teilnehmers.
4.3 SafetyFirst behält sich das Recht vor, Personen, die nicht angemeldet sind, den Zugang zur Schulung zu verweigern.
5. Kontrolle durch die IAS (Interassociation de sauvetage, Interverband für Rettungswesen)
5.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die IAS jederzeit Zugang zu den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten erhält, um zu überprüfen, ob die Unterrichtsqualität des SafetyFirst-Ausbilders den Anforderungen der Erste-Hilfe-Ausbildung (IAS-Normen) entspricht. Die IAS informiert SafetyFirst nicht über ihren Besuch, sodass SafetyFirst den Kunden nicht selbst benachrichtigen kann.
5.2 Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss damit einverstanden, dass die Inspektoren des IAS an der SafetyFirst-Schulung teilnehmen können, die in den Räumlichkeiten des Kunden stattfindet.
6. Anwesenheit der Teilnehmer
6.1 Jeder Teilnehmer muss die gesamte von SafetyFirst angebotene Schulung absolvieren. Jeder Teilnehmer muss daher vom Beginn der Schulung an, d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem SafetyFirst mit der Schulung beginnt, bis zum Ende der Schulung, d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem SafetyFirst jedem Teilnehmer die Bescheinigungen aushändigt, physisch anwesend sein.
6.2 Um sein Zertifikat zu erhalten, muss jeder Teilnehmer aktiv an der gesamten von SafetyFirst durchgeführten Schulung teilnehmen und die Rechnung vollständig bezahlt haben. SafetyFirst behält sich das Recht vor, zu entscheiden, ob der Teilnehmer die gesamte Schulung absolviert hat oder nicht.
6.3 Sollte ein Teilnehmer nicht vollständig an der von SafetyFirst durchgeführten Schulung teilnehmen, behält sich SafetyFirst das Recht vor, den betreffenden Teilnehmer zu einer Nachholsitzung aufzufordern, damit er seine Bescheinigung erhält.
6.4 SafetyFirst behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob ein Teilnehmer bei Bedarf oder in dringenden Fällen für kurze Zeit der Schulung fernbleiben darf, ohne dass ihm dies zum Nachteil gereicht, sofern die Dauer dieser Abwesenheit eine vom Ausbilder festgelegte bestimmte Zeit nicht überschreitet. In einem solchen Fall muss der Teilnehmer SafetyFirst über seine Abwesenheit informieren, und der Ausbilder kann ihm eine Abwesenheit von insgesamt maximal 30 Minuten während der Schulung gewähren.
6.5 Wenn die Abwesenheit des Teilnehmers den vom Ausbilder gewährten Zeitraum überschreitet, behält sich SafetyFirst das Recht vor, den Teilnehmer zu einer Nachholsitzung einzuladen.
6.6 SafetyFirst behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer, dessen Verhalten als unangemessen, störend, respektlos oder gefährlich für sich selbst, andere Teilnehmer oder Ausbilder angesehen wird, unverzüglich auszuschließen.
6.7 Dieser Ausschluss berechtigt zu keiner Rückerstattung, auch nicht teilweise, und kann gegebenenfalls zur Unterbrechung der Schulung für die gesamte Gruppe führen, wenn die Sicherheit oder der reibungslose Ablauf der Schulung nicht gewährleistet werden kann.
7. Nachholtermin
7.1 Die Nachholsitzung dient dazu, den Teilnehmern, die nicht an der gesamten Schulung teilgenommen haben, die Kenntnisse zu vermitteln, die ihnen aufgrund ihrer Abwesenheit fehlen.
7.2 Die Nachholprüfung dauert so lange wie die Dauer der Abwesenheit vom Unterricht.
7.3 Sobald die Nachprüfung abgeschlossen ist, hat der Teilnehmer, der die Nachprüfung zufriedenstellend absolviert hat, Anspruch auf seine Bescheinigung.
7.4 Die Nachholsitzung wird nach Zeitaufwand berechnet, damit der Teilnehmer, der nicht am gesamten Kurs teilgenommen hat, alle für den Erhalt des Zertifikats erforderlichen Kenntnisse erwerben kann.
7.5 Die Nachholsitzung wird innerhalb von 15 Tagen nach dem Tag, an dem die Schulung von SafetyFirst durchgeführt wurde, in Rechnung gestellt.
7.6 Die Rechnung ist spätestens 30 Tage nach Zustellung der Rechnung zu begleichen.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die aktuellen Preise für Produkte und Dienstleistungen, die auf der Website von SafetyFirst angegeben sind.
8.2 Alle Preise verstehen sich netto und ohne Mehrwertsteuer, dies gilt ausschließlich für alle Erste-Hilfe-Schulungen.
8.3 SafetyFirst behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Die neuen Preise gelten ab ihrer Veröffentlichung auf der Online-Plattform.
8.4 Die vertraglichen Leistungen werden gegen Rechnung erbracht. Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag ohne Abzug und fristgerecht zu bezahlen.
8.5 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Wenn jedoch die Schulung oder Dienstleistung innerhalb einer Frist von weniger als 30 Tagen vereinbart wurde, muss die Rechnung vor der Erbringung der Schulung durch SafetyFirst bezahlt werden.
8.6 Sofern nicht anders vereinbart, behält sich SafetyFirst das Recht vor, die genannten Leistungen auszusetzen oder sogar zu stornieren, wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur vollständigen Zahlung vor der Schulung oder Dienstleistung nicht nachkommt.
8.7 SafetyFirst übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Aussetzung oder Stornierung entstehen.
8.8 SafetyFirst behält sich das Recht vor, Rechnungen elektronisch zu versenden, und der Kunde erklärt sich mit dieser Form der Kommunikation einverstanden.
8.9 Bei Zahlungsverzug werden Verzugsgebühren fällig. Der Kunde muss eine erste Gebühr in Höhe von CHF 10.- entrichten. Bei anhaltendem Zahlungsverzug wird eine zweite Gebühr in Höhe von CHF 20.- fällig und es wird ein Betreibungsverfahren eingeleitet.
9. Stornierung des Kurses durch den Kunden
9.1 Im Falle einer Stornierung einer bereits von SafetyFirst in Rechnung gestellten Leistung oder Dienstleistung muss der Kunde SafetyFirst mindestens 20 Tage vor Erbringung der betreffenden Leistung benachrichtigen.
9.2 Die Frist beginnt spätestens 20 Tage vor dem Datum der von SafetyFirst angebotenen Schulung oder Dienstleistung. Der 20. Tag ist das Datum, an dem der Kurs stattfinden soll.
9.3 Erfolgt die Stornierung innerhalb der in Punkt 9.1 genannten Frist, kann der Kunde neue Termine vorschlagen, deren Annahme oder Ablehnung SafetyFirst sich vorbehält. Sollte keiner der Termine für SafetyFirst akzeptabel sein, wird SafetyFirst den Kunden kontaktieren, um einvernehmlich einen neuen Termin zu vereinbaren, der den Schulungsplan von SafetyFirst nicht beeinträchtigt.
10. Verzugsstrafe
10.1 Erfolgt die Stornierung nicht innerhalb der in Punkt 9.1 genannten Frist, d. h. 20 Tage oder weniger vor Kursbeginn, wird dem Kunden ein Teil oder die gesamte Rechnung zu den folgenden Bedingungen in Rechnung gestellt (im Folgenden: „Verzugsgebühr”):
• Bei einer Stornierung 15 Tage vor Beginn der Schulung sind 30 % des Gesamtbetrags vom Kunden zu tragen.
• Erfolgt die Stornierung zwischen dem 9. und 15. Tag vor Beginn der Schulung, sind 50 % des Gesamtbetrags vom Kunden zu tragen.
• Erfolgt die Stornierung zwischen dem 5. und 8. Tag vor Beginn der Schulung, sind 75 % des Gesamtbetrags vom Kunden zu tragen.
• Erfolgt die Stornierung weniger als 5 Werktage vor Beginn der Schulung, sind 100 % des Gesamtbetrags vom Kunden zu tragen.
10.2 Wird SafetyFirst vom Kunden nicht über die Stornierung der Schulungs- oder Dienstleistungsleistung informiert, entsteht die Verzugsstrafe an dem Tag, an dem SafetyFirst seine Leistung hätte erbringen müssen, und die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags ist fällig.
10.3 Die Verzugsstrafe ist innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung des Kunden, der gezwungen ist, die Schulung abzusagen, oder nach dem Tag, an dem SafetyFirst seine Leistung hätte erbringen müssen, vollständig zu begleichen.
11. Absage eines Kurses durch SafetyFirst
11.1 Bei unzureichender Teilnehmerzahl (mindestens 6 Teilnehmer müssen für jede Schulung angemeldet sein) behält sich SafetyFirst das Recht vor, die Schulung auf einen neuen Termin zu verschieben, der nach Möglichkeit innerhalb von 2 bis 7 Werktagen liegt, sofern der Schulungskalender von SafetyFirst dadurch nicht beeinträchtigt wird.
11.2 Falls die Verschiebung des Termins aufgrund unzureichender Teilnehmerzahl den Schulungsplan von SafetyFirst beeinträchtigt, behält sich SafetyFirst das Recht vor, die Schulung vollständig abzusagen.
11.3 Im Falle einer Stornierung oder Verlegung der Dienstleistung aufgrund unzureichender Anmeldezahlen können SafetyFirst keine Strafen oder Kosten in Rechnung gestellt werden.
11.4 Im Falle höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, Verkehrsunterbrechungen, Brände, Streiks, behördliche Anordnungen, schwerwiegende Ausfälle von für die Schulung unverzichtbarer Ausrüstung oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von SafetyFirst liegen) behält sich SafetyFirst das Recht vor, die Schulung abzusagen oder zu verschieben, ohne dass dies zu einer Entschädigung des Kunden führt. In einem solchen Fall verpflichtet sich SafetyFirst, den Kunden so schnell wie möglich zu informieren und, soweit möglich, einen neuen Termin für die betreffende Schulung vorzuschlagen.
11.5 SafetyFirst bietet Schulungen zum Umgang mit Feuerlöschern gemäß den gesetzlichen Brandschutzanforderungen in der Schweiz an. Diese Schulungen sollen den Teilnehmern das notwendige Wissen vermitteln, um im Brandfall gemäß den geltenden Vorschriften (insbesondere der Brandschutzverordnung der VKF) wirksam reagieren zu können.
Bei ungünstigen Wetterbedingungen (starker Regen, starker Wind, starker Schneefall) oder Nichtverfügbarkeit der für die Schulung erforderlichen Ausrüstung (Feuerlöscher, Feuersimulator, Schutzausrüstung) aufgrund eines technischen Defekts oder einer Fehlfunktion behält sich SafetyFirst das Recht vor, die Schulung auf einen späteren, mit dem Kunden vereinbarten Termin zu verschieben. In diesem Fall können dem Kunden keine Strafzahlungen oder zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden, und es wird so schnell wie möglich ein neuer Termin in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt.
Der Kunde verpflichtet sich, einen sicheren und für die praktische Ausbildung geeigneten Raum unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften zur Verfügung zu stellen. SafetyFirst lehnt jede Haftung für Unfälle oder Schäden ab, die aufgrund der Nichteinhaltung der Mindest-Sicherheitsbedingungen am Ausbildungsort entstehen.
12. Geistiges Eigentum und Datenschutz
12.1 Die während der Schulungen ausgehändigten oder vorgestellten Lehrinhalte, Schulungsunterlagen, Präsentationen, didaktischen und visuellen Hilfsmittel bleiben das ausschließliche Eigentum von SafetyFirst. Jede Vervielfältigung, Verbreitung oder Verwendung zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SafetyFirst strengstens untersagt.
12.2 Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden gemäß den geltenden Schweizer Datenschutzgesetzen vertraulich behandelt. Sie werden ausschließlich im Rahmen der Organisation, Verwaltung und Nachbereitung der Schulungen verwendet. Der Kunde und die Teilnehmer haben das Recht, auf schriftliche Anfrage an SafetyFirst Zugang zu ihren Daten zu erhalten, diese zu berichtigen oder zu löschen.
13. Recht am eigenen Bild
13.1 Im Rahmen seiner Schulungen kann SafetyFirst Fotos oder Videos zu pädagogischen, Werbe- oder Kommunikationszwecken aufnehmen.
13.2 Mit der Annahme dieser AGB erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Bilder, auf denen die Teilnehmer zu sehen sind, verwendet werden dürfen, sofern diese nicht zuvor ausdrücklich schriftlich widersprochen haben.
13.3 SafetyFirst verpflichtet sich, diese Bilder unter Wahrung der Würde und der Rechte der betroffenen Personen zu verwenden, ohne deren Privatsphäre zu verletzen.
14. Haftungsausschluss
14.1 Weder SafetyFirst noch seine Mitarbeiter haften für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung der von SafetyFirst während der Schulung zur Verfügung gestellten Materialien oder durch seine Teilnahme an den Schulungen entstehen, insbesondere im Falle von Unfällen, Verletzungen oder Schäden.
14.2 Der Kunde nutzt die Infrastruktur und nimmt an den Sitzungen auf eigenes Risiko teil. Es liegt in der Verantwortung jedes Kunden, sich im Falle eines Unfalls zu versichern.
14.3 SafetyFirst lehnt jede Haftung für den Verlust oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen, Wertsachen, Geld, Kleidung usw. seiner Kunden ab, die in seinen Räumlichkeiten aufgetreten sind.
14.4 SafetyFirst lehnt jede Verantwortung für Probleme ab, die außerhalb oder außerhalb der Sitzungen auftreten können.
15. Reklamationen und Streitfallmanagement
15.1 Jede Beschwerde bezüglich der Qualität einer von SafetyFirst erbrachten Leistung, Schulung oder Dienstleistung muss innerhalb von maximal 10 Werktagen nach Beendigung der betreffenden Leistung schriftlich (per E-Mail oder Post) eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vorbehaltlos angenommen.
15.2 Nach Eingang der Beschwerde verpflichtet sich SafetyFirst, ein internes Verfahren zur Bewertung des Streitfalls einzuleiten. Dieses Verfahren umfasst zwingend: • Ein Gespräch mit der Person, die die Beschwerde eingereicht hat (Kunde oder Teilnehmer), um die Fakten und Empfindungen im Zusammenhang mit dem Streitgegenstand genau zu erfassen und Zeugenaussagen zu sammeln. • Die Anhörung des Trainers oder des betroffenen Personals, um ein vollständiges und ausgewogenes Bild der Situation zu erhalten.
15.3 Nach Abschluss dieser Anhörungsphase analysiert SafetyFirst die gesammelten Informationen unter Berücksichtigung seiner vertraglichen Verpflichtungen und der Qualität seiner Dienstleistungen. Wenn es die Situation rechtfertigt, behält sich SafetyFirst das Recht vor, einen externen Rechtsbeistand zu konsultieren, um eine unparteiische und rechtskonforme Behandlung zu gewährleisten.
15.4 Eine begründete schriftliche Antwort wird dem Beschwerdeführer innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 15 Werktage nach Eingang der Beschwerde) übermittelt.
15.5 Bei anhaltender Uneinigkeit verpflichten sich die Parteien, eine gütliche Einigung anzustreben (z. B. durch Mediation). Gelingt dies nicht, wird die Streitigkeit gemäß Artikel 15 dieser AGB vor die zuständigen Gerichte gebracht.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Die vorliegenden AGB unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss jeglicher anderer ausländischer Gesetzgebung. Gerichtsstand ist der Kanton Waadt, und zuständig sind die Gerichte von Lausanne.
