SafetyFirst SA – Ch. Prés-du-Marguiller 11 – 1273 Arzier-Le Muids – +41 21 635 31 14
www.safetyfirst.ch – CHE-283.834.860 MwSt.
1. Geltungsbereich und Gültigkeit
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schulungen und sonstige Dienstleistungen (nachfolgend AGB oder Allgemeine Geschäftsbedingungen) regeln die Durchführung von Schulungen sowie die Erbringung weiterer Dienstleistungen durch die SafetyFirst SA (nachfolgend SafetyFirst) gegenüber dem Kunden. Kunde kann jede natürliche oder juristische Person sein, die die Dienstleistungen von SafetyFirst in Anspruch nimmt.
1.2 Der Kunde erklärt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben, und verpflichtet sich, diese vollständig zu akzeptieren, sobald er bei SafetyFirst eine Bestellung aufgibt, sei es über die Website des Unternehmens oder direkt bei dessen Mitarbeitenden oder Vertretungen. Massgebend ist die auf der offiziellen Website von SafetyFirst veröffentlichte Fassung.
1.3 SafetyFirst behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.
2. Schulung, Dauer und Inhalt
2.1 Die Schulungen finden in Form von Einzel- oder Gruppenkursen in den vom Kunden zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten statt. Der Kunde legt zudem die Anzahl der Teilnehmenden unter den in Artikel 4 unten genannten Bedingungen und mit Zustimmung von SafetyFirst fest.
2.2 Dauer und Inhalt der Schulung sind im Angebot und auf der dem Kunden zugestellten Rechnung angegeben. Die Dauer der angebotenen Kurse ist festgelegt und wird im Voraus bekannt gegeben. Dennoch kann es gelegentlich vorkommen, dass der Kurs die im Angebot und/oder auf der Rechnung festgelegte Dauer um einige Minuten überschreitet.
2.3 Sollte die Schulung mit einer Verspätung von mehr als 15 Minuten beginnen, verpflichtet sich SafetyFirst, die Differenz zwischen dem theoretischen und dem tatsächlichen Beginn der Schulung am Ende der Schulung oder an einem anderen Datum nachzuholen.
3. Räumlichkeiten des Kunden
3.1 Der Kunde muss SafetyFirst einen Raum zur Verfügung stellen, in dem alle Teilnehmenden der zuvor von ihm eingereichten Liste sowie die Ausbilder Platz finden.
3.2 Jeder Teilnehmer und jeder Ausbilder muss über einen Sitzplatz und einen Tisch verfügen. Zudem muss im Raum ausreichend Platz für die von SafetyFirst durchgeführten praktischen Übungen vorhanden sein.
3.3 Die Räumlichkeiten müssen SafetyFirst mindestens 30 Minuten vor Beginn der Schulung und mindestens 30 Minuten nach dem Kurs zur Verfügung stehen, damit die Schulungsunterlagen vervollständigt und unser Material weggeräumt werden kann. Die Miete für die Schulungsräume geht zulasten des Kunden.
3.4 Falls der vom Kunden bereitgestellte Raum nicht über eine Projektionseinrichtung, ein Whiteboard oder ein Flipchart verfügt, muss SafetyFirst mindestens 10 Tage vor der Schulung darüber informiert werden, damit die erforderlichen Massnahmen getroffen werden können.
4. Teilnehmerliste
4.1 Der Kunde muss SafetyFirst mindestens 10 Arbeitstage vor der Erbringung der Dienstleistung eine Teilnehmerliste übermitteln. Der zehnte Tag ist dabei der Tag, an dem die Schulung von SafetyFirst durchgeführt wird.
4.2 Die Teilnehmerliste muss für jeden Teilnehmer folgende Angaben enthalten: Nachname, Vorname, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse.
4.3 SafetyFirst behält sich das Recht vor, einer nicht angemeldeten Person den Zugang zur Schulung zu verweigern.
5. Kontrolle durch den IVR (Interverband für Rettungswesen)
5.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der IVR jederzeit Zugang zu den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten erhält, um zu überprüfen, ob die Unterrichtsqualität des Ausbilders von SafetyFirst den Anforderungen an Erste-Hilfe-Ausbildungen (IVR-Standards) entspricht. Der IVR kündigt seinen Besuch gegenüber SafetyFirst nicht an, weshalb SafetyFirst den Kunden ebenfalls nicht darüber informieren kann.
5.2 Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss damit einverstanden, dass die Inspektoren des IVR an der von SafetyFirst in den Räumlichkeiten des Kunden durchgeführten Schulung teilnehmen können.
6. Anwesenheit der Teilnehmenden
6.1 Jeder Teilnehmer muss die von SafetyFirst durchgeführte Schulung vollständig absolvieren. Jeder Teilnehmer muss daher vom Beginn der Schulung, also ab dem Zeitpunkt, an dem SafetyFirst mit dem Unterricht beginnt, bis zum Ende der Schulung, das heisst bis zur Übergabe der Teilnahmebestätigungen an die einzelnen Teilnehmenden, persönlich anwesend sein.
6.2 Um seine Teilnahmebestätigung zu erhalten, muss jeder Teilnehmer aktiv an der gesamten von SafetyFirst durchgeführten Schulung teilnehmen und die Rechnung vollständig bezahlt haben. SafetyFirst behält sich das Recht vor zu bestimmen, ob der Teilnehmer die Schulung vollständig absolviert hat oder nicht.
6.3 Sollte ein Teilnehmer nicht vollständig an der von SafetyFirst durchgeführten Schulung teilnehmen, behält sich SafetyFirst das Recht vor, den betreffenden Teilnehmer zur Teilnahme an einer Nachholsitzung aufzufordern, damit er seine Teilnahmebestätigung erhält.
6.4 SafetyFirst behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob ein Teilnehmer im Notfall oder aus zwingenden Gründen kurzzeitig abwesend sein darf, ohne dass dies zu seinen Ungunsten berücksichtigt wird, sofern die Abwesenheitsdauer die vom Ausbilder festgelegte Dauer nicht überschreitet. In einem solchen Fall muss der Teilnehmer SafetyFirst über seine Abwesenheit informieren. Der Ausbilder kann ihm während der Schulung eine Abwesenheit von insgesamt höchstens 30 Minuten gewähren.
6.5 Überschreitet die Abwesenheit des Teilnehmers den vom Ausbilder gewährten Zeitraum, behält sich SafetyFirst das Recht vor, den Teilnehmer zu einer Nachholsitzung einzuladen.
6.6 SafetyFirst behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer unverzüglich auszuschliessen, dessen Verhalten als unangemessen, störend, respektlos oder für ihn selbst, die anderen Teilnehmenden oder die Ausbilder als gefährlich beurteilt wird.
6.7 Dieser Ausschluss berechtigt zu keiner, auch nicht teilweisen, Rückerstattung und kann, falls erforderlich, zur Unterbrechung der Schulung für die gesamte Gruppe führen, wenn die Sicherheit oder der ordnungsgemässe Ablauf der Schulung nicht gewährleistet werden können.
7. Nachholsitzung
7.1 Die Nachholsitzung dient dazu, einem Teilnehmer, der die durchgeführte Schulung nicht vollständig absolviert hat, die Kenntnisse zu vermitteln, die ihm aufgrund seiner Abwesenheit fehlen.
7.2 Die Dauer der Nachholsitzung entspricht der Dauer der Abwesenheit vom Unterricht.
7.3 Nach Abschluss der Nachholsitzung hat der Teilnehmer, der diese erfolgreich absolviert hat, Anspruch auf seine Teilnahmebestätigung.
7.4 Die Nachholsitzung wird entsprechend dem Zeitaufwand in Rechnung gestellt, der erforderlich ist, damit der Teilnehmer, der nicht am gesamten Kurs teilgenommen hat, sämtliche für den Erhalt der Teilnahmebestätigung erforderlichen Kenntnisse erwirbt.
7.5 Die Nachholsitzung wird innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Tag, an dem die Schulung von SafetyFirst durchgeführt wurde, in Rechnung gestellt.
7.6 Die Rechnung ist spätestens am 30. Tag nach ihrer Zustellung zu begleichen.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die auf der Website von SafetyFirst angegebenen aktuellen Preise für die Produkte und Dienstleistungen.
8.2 Alle Preise verstehen sich netto; für sämtliche Erste-Hilfe-Schulungen wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
8.3 SafetyFirst behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Die neuen Preise gelten ab ihrer Veröffentlichung auf der Online-Plattform.
8.4 Die vertraglichen Leistungen werden gegen Rechnung erbracht. Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag ohne Abzüge und innerhalb der Frist zu bezahlen.
8.5 Jede vom Kunden bestätigte Bestellung begründet die Verpflichtung zur Zahlung der entsprechenden Rechnung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Für Schulungsleistungen behält sich SafetyFirst jedoch das Recht vor, eine Vorauszahlung zu verlangen. In diesem Fall muss die Rechnung spätestens 10 Tage vor dem Schulungstermin beglichen werden. Geht die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist ein, behält sich SafetyFirst das Recht vor, die Leistung auszusetzen oder zu stornieren.
8.6 Sofern nichts anderes vereinbart wurde und der Kunde seine Verpflichtung zur vollständigen Zahlung vor der Schulung oder der Dienstleistung nicht erfüllt, behält sich SafetyFirst das Recht vor, die betreffenden Leistungen auszusetzen oder sogar zu stornieren.
8.7 SafetyFirst lehnt jede Haftung für Schäden ab, die aus der Aussetzung oder Stornierung entstehen.
8.8 SafetyFirst behält sich das Recht vor, Rechnungen elektronisch zu versenden, und der Kunde erklärt sich mit dieser Form der Kommunikation einverstanden.
8.9 Jede verspätete Zahlung führt zur Fälligkeit von Verzugsgebühren. Der Kunde hat zunächst eine Gebühr von CHF 10.– zu entrichten. Bei anhaltendem Zahlungsverzug wird eine zweite Gebühr von CHF 20.– fällig und ein Betreibungsverfahren eingeleitet.
9. Annullierung des Kurses durch den Kunden
9.1 Im Falle der Annullierung einer von SafetyFirst bereits in Rechnung gestellten Leistung oder Dienstleistung muss der Kunde SafetyFirst zwingend mindestens 20 Arbeitstage vor der Erbringung der betreffenden Leistung informieren.
9.2 Die Frist beginnt spätestens 20 Tage vor dem Datum der von SafetyFirst durchgeführten Schulung oder Dienstleistung zu laufen. Der 20. Tag ist das Datum, an dem der Kurs stattfinden soll.
9.3 Erfolgt die Annullierung innerhalb der in Ziffer 9.1 genannten Frist, kann der Kunde neue Termine vorschlagen. SafetyFirst behält sich das Recht vor, diese anzunehmen oder abzulehnen. Sollte kein Termin für SafetyFirst passend sein, wird SafetyFirst den Kunden kontaktieren, um gemeinsam einen neuen Termin festzulegen, der den Schulungsplan von SafetyFirst nicht beeinträchtigt.
10. Gebühr bei verspäteter Annullierung
10.1 Erfolgt die Annullierung nicht innerhalb der in Ziffer 9.1 genannten Frist, das heisst 20 Tage oder weniger vor Beginn des Kurses, wird dem Kunden unter den folgenden Bedingungen ein Teil oder der gesamte Rechnungsbetrag belastet (nachfolgend «Annullierungsgebühr»):
- Wird die Schulung 15 Tage vor ihrem Beginn annulliert, gehen 30 % des gesamten Rechnungsbetrags zulasten des Kunden.
- Wird die Schulung zwischen dem 9. und dem 15. Tag vor ihrem Beginn annulliert, gehen 50 % des gesamten Rechnungsbetrags zulasten des Kunden.
- Wird die Schulung zwischen dem 5. und dem 8. Tag vor ihrem Beginn annulliert, gehen 75 % des gesamten Rechnungsbetrags zulasten des Kunden.
- Wird die Schulung weniger als 5 Arbeitstage vor ihrem Beginn annulliert, gehen 100 % des gesamten Rechnungsbetrags zulasten des Kunden.
Wird SafetyFirst vom Kunden nicht über die Annullierung der Schulungsleistung oder Dienstleistung informiert, entsteht die Annullierungsgebühr an dem festgelegten Tag, an dem SafetyFirst ihre Leistung hätte erbringen müssen, und der gesamte Rechnungsbetrag wird fällig.
Die Annullierungsgebühr ist vollständig innerhalb von 30 Tagen ab der Mitteilung des Kunden, mit der er sich gezwungen sieht, die Schulung zu annullieren, oder ab dem Tag, an dem SafetyFirst ihre Leistung hätte erbringen müssen, zu begleichen.
11. Annullierung eines Kurses durch SafetyFirst
11.1 Bei ungenügender Teilnehmerzahl (für jede Schulung müssen mindestens 6 Teilnehmende angemeldet sein) behält sich SafetyFirst das Recht vor, die Schulung auf ein neues Datum zu verschieben, sofern möglich innerhalb von 2 bis 7 Arbeitstagen und sofern der Schulungsplan von SafetyFirst dadurch nicht beeinträchtigt wird.
11.2 Sollte die Verschiebung des Termins aufgrund einer ungenügenden Teilnehmerzahl den Schulungsplan von SafetyFirst beeinträchtigen, behält sich SafetyFirst das Recht vor, die Schulung vollständig zu annullieren.
11.3 Im Falle der Annullierung oder Verschiebung der Leistung aufgrund einer ungenügenden Teilnehmerzahl können SafetyFirst keine Gebühren oder sonstigen Kosten belastet werden.
11.4 Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt (Naturkatastrophe, Pandemie, Unterbrechung des Verkehrs, Brand, Streik, behördliche Anordnung, schwerwiegender Ausfall des für die Schulung erforderlichen Materials oder jedes andere unvorhersehbare und vom Willen von SafetyFirst unabhängige Ereignis) behält sich SafetyFirst das Recht vor, die Schulung zu annullieren oder zu verschieben, ohne dass dies zu einer Entschädigung des Kunden führt. In einem solchen Fall verpflichtet sich SafetyFirst, den Kunden so schnell wie möglich zu informieren und nach Möglichkeit einen neuen Termin für die betreffende Schulung vorzuschlagen.
11.5 SafetyFirst bietet Schulungen zur Verwendung von Feuerlöschern gemäss den gesetzlichen Anforderungen an die Brandsicherheit in der Schweiz an. Diese Schulungen sollen den Teilnehmenden die erforderlichen Kenntnisse vermitteln, um im Falle eines Brandausbruchs wirksam zu reagieren, und entsprechen den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Brandschutzverordnung der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF).
Bei ungünstigen Wetterbedingungen (starker Regen, heftige Winde, starke Schneefälle) oder wenn das für die Schulung erforderliche Material (Feuerlöscher, Brandsimulator, Schutzausrüstung) aufgrund eines technischen Defekts oder einer Fehlfunktion nicht verfügbar ist, behält sich SafetyFirst das Recht vor, die Schulung auf einen späteren, mit dem Kunden vereinbarten Termin zu verschieben. In diesem Fall werden dem Kunden weder eine Gebühr noch zusätzliche Kosten belastet. Ein neuer Termin wird so schnell wie möglich gemeinsam festgelegt.
Der Kunde verpflichtet sich, unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsnormen einen sicheren und für die praktische Schulung geeigneten Raum zur Verfügung zu stellen. SafetyFirst lehnt jede Haftung für Unfälle oder Schäden ab, die aufgrund der Nichteinhaltung der Mindestsicherheitsanforderungen am Schulungsort entstehen.
12. Geistiges Eigentum und Datenschutz
12.1 Die während der Schulungen ausgehändigten oder präsentierten Lehrinhalte, Schulungsunterlagen, Präsentationen, didaktischen Hilfsmittel und visuellen Materialien bleiben ausschliessliches Eigentum von SafetyFirst. Jede Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung zu kommerziellen oder nicht kommerziellen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SafetyFirst strengstens untersagt.
12.2 Die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden vertraulich und gemäss der geltenden schweizerischen Datenschutzgesetzgebung bearbeitet. Sie werden ausschliesslich im Rahmen der Organisation, Verwaltung und Nachbereitung der Schulungen verwendet. Der Kunde und die Teilnehmenden haben das Recht, auf Antrag an SafetyFirst schriftlich Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen.
13. Recht am eigenen Bild
13.1 Im Rahmen ihrer Schulungen kann SafetyFirst Fotos oder Videos zu pädagogischen, werblichen oder kommunikativen Zwecken aufnehmen.
13.2 Mit der Annahme dieser AGB erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Bilder, auf denen Teilnehmende zu sehen sind, verwendet werden dürfen, sofern diese nicht ausdrücklich und vorab schriftlich widersprechen.
13.3 SafetyFirst verpflichtet sich, diese Bilder unter Wahrung der Würde und der Rechte der betroffenen Personen zu verwenden, ohne deren Privatsphäre zu beeinträchtigen.
14. Haftungsausschluss
14.1 Weder SafetyFirst noch ihre Mitarbeitenden haften für Schäden, die dem Kunden durch die Verwendung des von SafetyFirst während der Schulung bereitgestellten Materials oder durch seine Teilnahme an den Schulungen entstehen, insbesondere im Falle von Unfällen, Verletzungen oder Schäden.
14.2 Der Kunde nutzt die Infrastruktur und nimmt auf eigenes Risiko an den Schulungen teil. Jeder Kunde ist selbst dafür verantwortlich, für einen ausreichenden Unfallschutz zu sorgen.
14.3 SafetyFirst lehnt jede Haftung für den Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände, Wertsachen, Geld, Kleidungsstücken usw. ihrer Kunden ab, die sich in ihren Räumlichkeiten ereignen.
14.4 SafetyFirst lehnt jede Haftung für Probleme ab, die ausserhalb oder unabhängig von den Schulungen auftreten können.
15. Beanstandungen und Streitbeilegung
15.1 Jede Beanstandung bezüglich der Qualität einer von SafetyFirst erbrachten Leistung, Schulung oder Dienstleistung muss innerhalb von höchstens 10 Arbeitstagen nach Abschluss der betreffenden Leistung schriftlich (per E-Mail oder Post) übermittelt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vorbehaltlos angenommen.
15.2 Nach Eingang der Beanstandung verpflichtet sich SafetyFirst, ein internes Verfahren zur Beurteilung des Streitfalls einzuleiten. Dieses Verfahren umfasst zwingend:
- Ein Gespräch mit der Person, welche die Beanstandung eingereicht hat (Kunde oder Teilnehmer), um die mit dem Streitgegenstand verbundenen Tatsachen und Wahrnehmungen genau zu erfassen und Aussagen einzuholen.
- Die Anhörung des betroffenen Ausbilders oder Mitarbeitenden, um eine vollständige und ausgewogene Sicht der Situation zu erhalten.
15.3 Nach Abschluss dieser Anhörungsphase analysiert SafetyFirst die erhobenen Informationen unter Berücksichtigung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und der Qualität ihrer Leistungen. Sollte die Situation dies rechtfertigen, behält sich SafetyFirst das Recht vor, einen externen Rechtsberater beizuziehen, um eine unparteiische und dem geltenden Recht entsprechende Behandlung zu gewährleisten.
15.4 Der beschwerdeführenden Person wird innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang der Beanstandung, eine begründete schriftliche Antwort übermittelt.
15.5 Bei anhaltender Uneinigkeit verpflichten sich die Parteien, eine gütliche Lösung zu versuchen, beispielsweise durch Mediation. Andernfalls wird der Streitfall gemäss Artikel 15 dieser AGB den zuständigen Gerichten vorgelegt.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Diese AGB unterstehen dem Schweizer Recht unter Ausschluss jeder anderen ausländischen Gesetzgebung. Der Gerichtsstand befindet sich im Kanton Waadt; zuständig sind die Gerichte von Lausanne.
