
Erläuterung der Konformität mit CFST 6508: 10-Stufen-Methode der ASA für Unternehmen in der Westschweiz
27/07/2025
Aufgaben des Arbeitsmediziners und des Sicherheitsfachmanns im Bereich MSST
14/09/2025Inhaltsverzeichnis
Panorama 2025: Wer macht was für die Arbeitssicherheit in der Schweiz (Übersicht)
Die Arbeitssicherheit in der Schweiz basiert auf einem Ökosystem sich ergänzender Akteure: SECO / Eidgenössische Arbeitsinspektion, EKAS/CFST, Suva und die kantonalen Inspektionen. Wenn Sie genau wissen, wer was macht, vermeiden Sie Doppelspurigkeiten, beschleunigen die Umsetzung der ASA-Vorschriften und sind besser auf Kontrollen vorbereitet. Kurz gesagt:
- Das SECO koordiniert und überwacht die Umsetzung (auf Bundesebene) des ArG und, ausserhalb des Zuständigkeitsbereichs der Suva, des UVG.
- Die EKAS erlässt die Richtlinien (darunter die 6508/MSST) und klärt die Organisation des Vollzugs.
- Die Suva setzt das UVG in Unternehmen mit besonderen Gefahren (Liste VUV Art. 49) um und kontrolliert bestimmte Arbeitseinrichtungen; ansonsten liegt die Zuständigkeit bei den kantonalen Inspektionen.
- Die Pflicht zur Unfallversicherung (UVG) und zum Gesundheitsschutz (ArG) gilt für die überwiegende Mehrheit der Unternehmen und Arbeitnehmer.
Informationen zur konkreten Umsetzung (Teams, Priorisierung, Nachweise) finden Sie auf unserer Seite zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (MSST).
Ziele des Leitfadens: Rollen verstehen und Verwirrung vermeiden Suva vs. kantonale Inspektionen
Dieser Leitfaden dient als operativer Kompass für Führungskräfte, Personal-, HSE- und Betriebsleiter, die sich ganz praktische Fragen stellen:
- Wer kontrolliert mich? Wenn Sie in einer Branche tätig sind, in der die Prävention spezielle Kenntnisse erfordert (Art. 49 VUV) (z. B. Bauwesen, Spezialarbeiten, risikobehaftete Anlagen), ist die Suva zuständig; in allen anderen Fällen sind es in der Regel die kantonalen Inspektionen (unter Aufsicht des SECO).
- Was überprüft jeder Akteur? Die Suva und die Inspektionen prüfen die Prävention von Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten, die Risikokontrolle, die Ausrüstung, die Dokumentation und die Ausbildung; das SECO sorgt für einen einheitlichen Vollzug.
- Was muss ich nachweisen? Die EKAS-Richtlinie 6508 verlangt ein angemessenes ASA-System (Gefahrenbeurteilung, Massnahmenplan, Schulung, Überwachung), um nachzuweisen, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten nachkommt.
Das Ergebnis: keine Grauzonen zwischen Suva, Kanton und SECO, ein auf Ihre Risiken zugeschnittenes ASA-Konzept und reibungslos ablaufende Kontrollen.
Rechtlicher Rahmen in Kürze: ArG, UVG, VUV und EKAS-Richtlinie 6508 (ASA)
EKAS-Richtlinie 6508 (MSST): operationalisiert die Verpflichtung, Arbeitsärzte und Sicherheitsspezialisten hinzuzuziehen; sie ändert nichts am Anwendungsbereich der VUV, beschreibt jedoch, wie Sie Ihr ASST-System organisieren müssen (Schwellenwerte, Rollen, Aufgaben, Nachweise).
ArG – Arbeitsgesetz: Grundlage für den Gesundheitsschutz, die Ergonomie, die Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen; Grundlage für die kantonalen Kontrollen unter der Koordination des SECO.
UVG – Unfallversicherungsgesetz: obligatorische Versicherung der Arbeitnehmer gegen Unfälle und Berufskrankheiten; verankert die Prävention und die Pflichten des Arbeitgebers (Art. 82).
VUV – Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten: legt die Organisation der Durchführung fest (Art. 47–50), teilt die Zuständigkeiten auf (einschliesslich der Liste der Sektoren/Ausrüstungen, für die die Suva zuständig ist, in Art. 49) und legt übergreifende Anforderungen fest.
ASA: Wann und warum Spezialisten hinzuziehen (Pflichten EKAS 6508)
Der Einsatz von Arbeitssicherheitsspezialisten und Arbeitsmedizinern ist keine „Komfortoption“, sondern das Rückgrat eines glaubwürdigen ASA-Systems. Er wird obligatorisch, sobald das Unternehmen besonderen Gefahren ausgesetzt ist oder wenn die internen Kompetenzen nicht ausreichen, um eine wirksame Prävention zu gewährleisten. Dies betrifft sowohl die Industrie und das Bauwesen als auch Dienstleistungen, die besonderen Risiken ausgesetzt sind (Elektrizität, Chemie, Materialtransport, Maschinen, Höhenarbeiten, ATEX-Umgebung, Nachtarbeit, psychosoziale Risiken usw.).
Konkret muss anhand einer strukturierten Gefahrenbewertung festgestellt werden, ob das Unternehmen die Präventionsmaßnahmen selbst bewältigen kann oder ob es externe Experten hinzuziehen muss, um diese zu konzipieren, umzusetzen und zu überprüfen.
Praktischer Leitfaden: Einführung eines MSST >
ASA-Pflichten für KMU: Schwellenwerte, Risiken und Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber bleibt für das Ergebnis verantwortlich: Er muss die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden schützen, die Risikokontrolle nachweisen und die Geschäftstätigkeit langfristig aufrechterhalten. Die ASA-Richtlinie legt fest, dass das Unternehmen nachweisen muss, dass es eine seinen Risiken angemessene Organisation eingerichtet hat. In der Praxis bedeutet dies:
- Gefahren bewerten: Gefährliche Situationen kartografieren (Vorgänge, Arbeitsplätze, Produkte, Anlagen, Eingriffe Dritter), Wahrscheinlichkeit und Schweregrad einschätzen, Prioritäten setzen.
- Planen und dokumentieren: Festlegen von Arbeitsschutzzielen, einem Maßnahmenplan (technische, organisatorische, personelle Maßnahmen), Verantwortlichen und Fristen.
- Schulung und Befähigung: Stellen Sie sicher, dass jede Person über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt (Verriegelung/LOTO, Erste Hilfe BLS-AED-SRC, Brand/Evakuierung, PSA, kritische Verfahren) und halten Sie die Nachweise über die Schulungen auf dem neuesten Stand.
- Richtlinien und Arbeitsabläufe festlegen: klar, zugänglich, praxisgerecht, auch für nicht routinemäßige oder ausgelagerte Tätigkeiten.
- Überwachen und verbessern: Indikatoren verfolgen (Unfälle, Beinaheunfälle, Audits, überfällige Maßnahmen), Managementbewertungen durchführen, korrigieren, Kapital daraus schlagen.
- Spezialisten hinzuziehen, sobald dies erforderlich ist: hohe Gefahr, wesentliche Veränderungen (neue Produktionslinie, neues Verfahren, neue Produkte), mehrere Standorte oder wiederkehrende schwache Signale (wiederholte Zwischenfälle, Nichtkonformitäten, Muskel-Skelett-Erkrankungen, psychosoziale Risiken).
Schneller Diagnosetipp: Wenn mindestens eines dieser Anzeichen zutrifft – ernstes, nicht vollständig beherrschtes Risiko, nachweislicher Mangel an interner Kompetenz, regelmäßige Exposition gegenüber ungewöhnlichen oder komplexen Vorgängen – ziehen Sie unverzüglich einen ASA-Spezialisten und/oder einen Arbeitsmediziner hinzu.
ASA-Team: Spezialist für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner, Gesundheitsschutz
Ein effizientes ASA-Team ist interdisziplinär und auf die Gegebenheiten vor Ort zugeschnitten:
- Spezialist für Arbeitssicherheit (STPS): Risikoanalyse, technische und organisatorische Konformität, Aktionsplan, Audits, Begleitung von Verbesserungsmaßnahmen (Maschinen, Ergonomie, Materialtransport, Chemie, ATEX, Konsignation, Arbeitsgenehmigungen usw.).
- Arbeitsmediziner/Gesundheitsschutz: medizinische Überwachung, Prävention von Berufskrankheiten, Überwachung der Gesundheit im Zusammenhang mit Expositionen, Beratung zur Eignung für den Arbeitsplatz, Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychosozialen Risiken.
- Interner Ansprechpartner (HSE/HR/Geschäftsleitung): leitet die Umsetzung, entscheidet über Prioritäten, überwacht die Indikatoren, fördert die Sicherheit (Briefings, Gespräche, Erfahrungsaustausch).
- Feldnetzwerk (Teamleiter, Bediener, Wartung, QSU): sorgt für die Umsetzung der Anweisungen, meldet schwache Signale und beteiligt sich an der Analyse von Vorfällen.
Die Aufgabe der Spezialisten besteht nicht darin, die Rolle des Unternehmens zu übernehmen, sondern die Methode zu vermitteln: Sie stellen Hilfsmittel bereit, schulen die Mitarbeiter, schaffen Präventionsroutinen und lassen dann die Eigenständigkeit wachsen, wobei sie regelmäßig einen fachkundigen Blick darauf werfen.
Link zur Maßnahme: ASA-Audit und Plan zur Einhaltung der Vorschriften
Um von der „Theorie“ zu messbaren Ergebnissen zu gelangen, gliedern Sie Ihren Ansatz in drei konkrete Ergebnisse:
- ASA-Audit
- Dokumentenprüfung: Richtlinien, Organigramm der Verantwortlichkeiten, Gefahrenbewertung, Präventionspläne, Schulungsregister, Anweisungen, Unfall-/Ereignisregister.
- Besichtigung vor Ort: Besichtigung der Arbeitsplätze, Maschinen, Verkehrswege, Lagerräume, Wartungsarbeiten, PSA, Konsignierung, Aushänge, Erste-Hilfe-Kasten, Evakuierungspläne, Feuerlöscher.
- Gezielte Interviews: Geschäftsleitung, Führungskräfte, Personalvertreter, Wartungspersonal, wichtige Subunternehmer.
- Zusammenfassung „große Risiken / kritische Abweichungen / Chancen” und Vorrangsetzung.
- 90-Tage-Fahrplan
- Quick Wins (starke Wirkung, schnelle Umsetzung): einfache materielle Korrekturen, Klarstellung von Anweisungen, fehlende Aushänge, Erneuerung der PSA, Auffrischungsschulung zu wichtigen Maßnahmen (Brand, Erste Hilfe, Sperrung).
- Strukturierende Baustellen: Aktualisierung der Gefahrenbewertung, Standardisierung der Arbeitsabläufe, Programm zur Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychosozialen Risiken, Sicherung der Arbeiten (Feuererlaubnis, Konsignation, Konsignatar).
- Governance: monatliche Rituale, Dashboard, Verantwortliche, Fristen, Erfolgskriterien.
- Konformität und Reifegrad
- Schrittweise Einführung an vorrangigen Standorten/Teams, Schulung interner Ansprechpartner, Folgeaudits.
- Integration der KPI SST in die operative Leistung (Häufigkeit, Schweregrad, Abschlussquote der Maßnahmen, Ausbildungsabdeckungsquote, Meldequote von Beinaheunfällen).
- Vierteljährliche Managementüberprüfung und Anpassungen.
SECO und Eidgenössische Arbeitsinspektion: nationale Koordination und Überwachung des Vollzugs
Das SECO fungiert über die Eidgenössische Arbeitsinspektion als Dirigent des Vollzugs in der Schweiz. Seine Aufgabe besteht darin, die Praktiken zwischen den Kantonen zu harmonisieren, für rechtliche Kohärenz zu sorgen und Kontrollen des Bundes in den Bereichen zu steuern, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Konkret legt das SECO nationale Prioritäten fest (Kampagnen, Kontrollthemen), veröffentlicht Richtlinien für die Auslegung der Vorschriften, koordiniert die Netzwerke der kantonalen Arbeitsinspektorate und arbeitet mit der Suva zusammen, um Überschneidungen zu vermeiden.
Für ein Unternehmen bedeutet dies einen klaren Bezugsrahmen: überall in der Schweiz die gleichen Mindestanforderungen, die gleichen Dokumentationspflichten und eine Kompetenzsteigerung der Inspektoren dank einer gemeinsamen Doktrin.
Rolle des SECO im Bereich Arbeitssicherheit: Aufgaben, Zuständigkeitsbereiche, Zusammenarbeit mit Kantonen und Suva
- Koordination und Harmonisierung: Das SECO sorgt für die einheitliche Anwendung der Vorschriften für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, insbesondere bei Querschnittsthemen (Gefahrenbewertung, ASA-Organisation, Ergonomie, Arbeitszeiten und Nachtarbeit, junge Arbeitnehmer, Mutterschaft, psychosoziale Risiken).
- Überwachung und Steuerung: Es plant nationale Kampagnen (nach Thema oder Sektor), verfolgt Durchführungsindikatoren und veröffentlicht Empfehlungen zur Korrektur festgestellter Abweichungen.
- Gezielte Kontrollen durch den Bund: Die Eidgenössische Arbeitsinspektion führt Kontrollen in den Zuständigkeitsbereichen des Bundes durch und fungiert als Referenzstelle, wenn Auslegungsfragen auftreten.
- Schnittstelle zu den Kantonen und der Suva: Koordinationssitzungen, gemeinsame Doktrin, Erfahrungsaustausch (schwere Unfälle, Zwischenfälle mit weitreichenden Folgen), Klärung der Zuständigkeiten zwischen den kantonalen Inspektionen und der Suva je nach Art der Risiken und Aktivitäten.
- Methodische Unterstützung: Verbreitung von Leitfäden, Checklisten und Instrumenten, um Unternehmen und Inspektoren bei der Risikobewertung und der Dokumentation von Präventionsmaßnahmen zu unterstützen.
Wenn das SECO konkret tätig wird: Fallbeispiele, thematische Kontrollen und Empfehlungen
- Nationale Kampagnen: beispielsweise ein Jahr mit Schwerpunkt auf Materialtransport und Muskel-Skelett-Erkrankungen, ein anderes Jahr mit Schwerpunkt auf Maschinensicherheit, Nachtarbeit oder Prävention gefährlicher Stoffe. Die betroffenen Unternehmen werden über die Schwerpunktthemen informiert und können in diesen Bereichen kontrolliert werden.
- Kontrollen auf Bundesebene: geplante oder unangekündigte Inspektionen, oft thematisch ausgerichtet, mit Befragungen, Besichtigungen von Arbeitsplätzen, Überprüfung von Dokumentenproben und strukturierter Rückmeldung (Feststellungen, Anforderungen, Fristen).
- Auslegungspräzisierung: Wenn ein Kanton und ein Unternehmen unterschiedliche Auffassungen über die Tragweite einer Anforderung haben, kann das SECO eine Auslegungspräzisierung vornehmen, um die Praxis auf nationaler Ebene einheitlich zu gestalten.
- Erfahrungsaustausch nach Ereignissen: Nach einem schweren Unfall oder einem wiederholt auftretenden Zwischenfall kann das SECO branchenspezifische Empfehlungen veröffentlichen, um die gewonnenen Erkenntnisse zu verbreiten und eine Wiederholung risikobehafteter Szenarien zu vermeiden.
Bei einer eidgenössischen Kontrolle vorzulegende Dokumente: Richtlinien, Gefahrenbewertung, Aktionspläne
Bei einer auf Bundesebene durchgeführten Inspektion sind die Erwartungen klar und von Standort zu Standort vergleichbar. Bereiten Sie im Vorfeld ein Konformitätsdossier vor, das sich auf vier Säulen stützt:
- Führung und Verantwortlichkeiten
- Formalisierte und kommunizierte Gesundheits- und Sicherheitspolitik.
- Rollen und Verantwortlichkeiten (Geschäftsleitung, ASA-Beauftragte, externe Fachleute, Vorgesetzte, Ansprechpartner vor Ort).
- Protokolle der Sicherheitsausschüsse, Moderationsrituale (Briefings, Gespräche, Erfahrungsberichte).
- Risikokontrolle
- Aktualisierte Gefahrenbewertung (Methode, Ergebnisse, Prioritäten).
- Aktionspläne mit Datum, Verantwortlichen, Fristen und Fortschrittsstatus.
- Technische Unterlagen: Konformität von Maschinen und Anlagen, Konsignierung/LOTO, Arbeitsgenehmigungen, vorbeugende Wartung, regelmäßige Überprüfungen.
- Kompetenzen, Information und Ausbildung
- Ausbildungs- und Befähigungsregister (Brandschutz, Erste Hilfe, BLS-AED-SRC, PSA, kritische Einsätze).
- Aktuelle, zugängliche Anweisungen und Arbeitsabläufe, die auch nicht routinemäßige Tätigkeiten und Eingriffe Dritter berücksichtigen.
- Aufnahme- und Weiterbildungsmaßnahmen (Neueinsteiger, Subunternehmer, Risikoposten).
- Überwachung, Kontrolle und kontinuierliche Verbesserung
- Schlüsselindikatoren (Unfälle, Beinaheunfälle, Abschlussquote von Maßnahmen, Schulungsabdeckung, Audits).
- Ereignisprotokollierung, Störungsanalyse und Korrekturmaßnahmen.
- Regelmäßige Überprüfung durch die Geschäftsleitung, Verbesserungsplan, interne Kommunikation.
EKAS: Richtlinien, Normen und praktische Hilfsmittel für Unternehmen
Die EKAS/CFST fungiert als Kompass für die Umsetzung in der Schweiz: Sie erlässt Richtlinien, harmonisiert die Auslegung und stellt konkrete Instrumente zur Verfügung, mit denen Unternehmen nachweisen können, dass sie ihre Risiken unter Kontrolle haben. Für KMU hat dies einen doppelten Nutzen: Sie erfahren, was sie umsetzen müssen und wie sie dies dokumentieren müssen, um von der Absicht zur operativen Konformität zu gelangen.
Die EKAS-Richtlinie 6508 einfach erklärt: Ziele, Geltungsbereich, aufzubewahrende Nachweise
Die Richtlinie 6508 formalisiert die Hinzuziehung von Arbeitsärzten und Sicherheitsspezialisten und beschreibt, wie ein angemessenes ASA-System zu organisieren ist. In der Praxis verlangt sie:
- Gefahren strukturiert bewerten (Arbeitssituationen, Verfahren, Produkte, nicht routinemäßige Eingriffe, beteiligte Dritte).
- Klare Verantwortlichkeiten zuweisen (Geschäftsleitung, ASA-Beauftragte, externe Fachleute, Vorgesetzte, Ansprechpartner vor Ort).
- Planung technischer, organisatorischer und personeller Maßnahmen mit Fristen und Verantwortlichen.
- Schulung und Befähigung der exponierten Mitarbeiter (Erste Hilfe, Brand/Evakuierung, PSA, Konsignation, Handhabung, Arbeiten in der Höhe, Chemikalien).
- Überwachen und verbessern Sie mithilfe von Indikatoren, internen Audits, Vorfallanalysen und Managementbewertungen.
- Beweise aufbewahren: Gefahrenbewertung, Aktionspläne, Schulungs-/Zulassungsunterlagen, Stellenbeschreibungen, Arbeitsanweisungen, Auditberichte, Dashboard.
Kernbotschaft: Die 6508 fügt keine endlosen Verpflichtungen hinzu; sie operationalisiert die Prävention, damit sie nachvollziehbar, messbar und überprüfbar ist.
Wichtige EKAS-Tools: Checklisten, Musterverfahren, vorgeschriebene Anschläge
Die EKAS/CFST bietet eine Reihe von gebrauchsfertigen Instrumenten an. Nützliche Auswahl für KMU:
- Checkliste „Gefahrenbewertung“: Rahmen für die Kartierung von Risiken, Gewichtung und Priorisierung.
- Aktionsplanvorlagen: Tabelle mit Maßnahmen, Verantwortlichen, Fristen und Status zur Steuerung und Nachweisführung des Fortschritts.
- Maschinensicherheit: Checklisten mit Schutzvorrichtungen, Verriegelung/LOTO, Konformität, regelmäßige Überprüfungen.
- Handhabung und Ergonomie: TMS-Tabellen für repetitive Tätigkeiten, Einstellungen, Hilfsmittel, Schulungen zu Bewegungsabläufen und Körperhaltungen.
- Chemie/Gefahrstoffe: Bestandsaufnahme der Stoffe, Nutzung der Sicherheitsdatenblätter, Kennzeichnung, Lagerung, Belüftung, zugehörige PSA.
- Arbeiten in der Höhe und Arbeitsgenehmigungen: standardisierte Verfahren, Vorabkontrollen, Geländer/Gerüste/Verankerungen, Notfallplan.
- Bildschirm, Telearbeit, psychosoziale Risiken: praktische Leitfäden für die Arbeit am Bildschirm, Anpassungen, mentale Belastung, Warn- und Zuhörsysteme.
- Wichtige Hinweise: Notfallanweisungen, Evakuierung, wichtige Telefonnummern, PSA-Vorschriften, Alarmierungsverfahren.
So setzen Sie es effektiv ein:
- Beginnen Sie mit einer Express-Diagnose mit 3–5 Checklisten für Ihr Kerngeschäft.
- Die Abweichungen in einen priorisierten Aktionsplan (90 Tage) umwandeln.
- Einführung eines monatlichen Rituals: Fortschrittsbericht, Zwischenfälle, neue Risiken.
- Die Nachweise in einem einzigen ASA-Ordner (in Papierform oder digital) zentralisieren.
- Überprüfen Sie die Checklisten bei jeder Änderung (Maschine, Verfahren, Organisation, Produkte).
Suva: Durchführungsstelle UVG für Risikobereiche (wer ist betroffen?)
Die Suva ist die Referenzinstanz für Unternehmen, die besonderen Gefahren ausgesetzt sind. Sie vereint die Funktionen eines Unfallversicherers, eines Präventionsdienstleisters und einer Vollzugsbehörde: Sie kontrolliert, berät, veröffentlicht Anforderungen und überwacht deren Umsetzung. Konkret ist sie vorrangig in Branchen und Bereichen mit hohem Risiko tätig (Bauwesen, Tiefbau, verarbeitende Industrie, Holz- und Metallverarbeitung, industrielle Instandhaltung, Elektroarbeiten, Abfallwirtschaft, Energie, Arbeiten in der Höhe, explosionsgefährdete Bereiche usw.).
Die Rolle der Suva im Bereich Arbeitssicherheit: Prävention, Kontrolle, Beratung und Ausbildung
- Vorbeugung und Kontrolle von Großrisiken: Maschinen und Anlagen, vorübergehende Arbeiten in der Höhe, Elektrizität, Lastenhandhabung, Chemikalien, ATEX, interner Verkehr und Schnittstellen zwischen Mensch und Maschine.
- Kontrollieren und fordern: Besichtigungen vor Ort, Überprüfung von Unterlagen, Überprüfung der Ausrüstung, Bewertung der getroffenen Maßnahmen, Formulierung von Anforderungen mit Fristen und erwarteten Nachweisen.
- Beratung und Bereitstellung von Hilfsmitteln: technische Empfehlungen, Checklisten, Branchenleitfäden, Erfahrungsberichte nach Zwischenfällen, bewährte Verfahren für die Verriegelung (LOTO), Verriegeler und Arbeitsgenehmigungen.
- Schulung und Sensibilisierung: gezielte Schulungsprogramme (Maschinensicherheit, Höhenarbeit, Chemie, Erste Hilfe), jährliche Präventionskampagnen und thematische Aktionen.
Operatives Ziel: messbare und nachvollziehbare Prävention. Die Suva erwartet von den Unternehmen, dass sie ein systematisches Risikomanagement und die Nachhaltigkeit der (technischen, organisatorischen und personellen) Massnahmen nachweisen.
Suva oder kantonale Inspektion? Wie Sie herausfinden, wer Sie je nach Ihrer Tätigkeit kontrolliert
Um festzustellen, wer Sie kontrolliert, gehen Sie von der Art Ihrer Aktivitäten und den täglich durchgeführten kritischen Vorgängen aus:
Typisch Suva
- Hoch- und Tiefbau (Gerüste, Schalungen, Kräne, Hebevorrichtungen).
- Verarbeitende Industrie: Holz, Metall, Kunststoff, Lebensmittel, Druck, mechanische Werkstätten.
- Industrielle Wartung und Eingriffe an Produktionsanlagen.
- Elektroarbeiten, ATEX-Einsätze, Höhenarbeiten, Schneiden und Pressen.
- Abfallwirtschaft und -behandlung, Deponien und Energieanlagen.
Typische kantonale Inspektionen
- Dienstleistungen und Tertiärsektor (Banken, Versicherungen, IT, Kanzleien, Einzelhandel) ohne risikoreiche Verfahren.
- Verwaltungen, Schulen, Kultur und Gesundheit, ausgenommen technische Tätigkeiten mit besonderer Gefahr.
- Auf Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz ausgerichtete Strukturen (Arbeitszeiten, Ergonomie, Arbeitsbelastung).
Gemischte Fälle / mehrere Standorte
- Ein Unternehmen kann je nach Standort oder vorherrschender Tätigkeit unter unterschiedliche Zuständigkeiten fallen. In der Praxis stützt man sich auf die Risikoexposition und die tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten (Produktion, Baustellen, Wartung, spezialisierte Unteraufträge).
- Wenn Sie „besonders gefährliche“ Tätigkeiten (z. B. elektrische Wartungsarbeiten, Arbeiten in der Höhe) internalisieren, müssen Sie mit Anforderungen rechnen, die an die Suva-Standards angepasst sind, auch wenn Ihr Kerngeschäft im Dienstleistungsbereich liegt.
Express-Diagnose: Wenn Ihre Tätigkeit mit Maschinen, vorübergehenden Arbeiten in der Höhe, gefährlichen Energien, gefährlichen Stoffen oder kritischen nicht routinemäßigen Eingriffen verbunden ist, verhalten Sie sich so, als befänden Sie sich im Suva-Bereich: Formalisieren Sie Ihre Risiken, sichern Sie die technischen Kontrollen, dokumentieren Sie und schulen Sie.
SUVA-Kontrollen: Häufigkeit, Ablauf, häufige Nichtkonformitäten und mögliche Folgemaßnahmen
Häufigkeit
- Hängt vom Risikoniveau, der Unfallhistorie, der ASA-Reife und konjunkturellen Faktoren (neue Produktionslinie, neues Verfahren, schwerer Unfall) ab.
- Die Besuche können angekündigt oder unangekündigt sein; einige sind thematisch (Maschinen, Höhe, Chemie…).
Typischer Ablauf eines Besuchs
- Eröffnungsbriefing: Vorstellung des Standorts, Aktivitäten, ASA-Organisation, sensible Punkte.
- Dokumentenprüfung: Gefahrenbewertung, Aktionsplan, Nachweise über Schulungen/Zulassungen, kritische Verfahren (LOTO, Feuer-/Höhen-/Beengtheitsgenehmigungen), Unfall- und Inspektionsprotokolle.
- Begehung des Geländes: Überprüfung der Arbeitsplätze, Schutzvorrichtungen, Verkehrswege, Lagerräume, Sicherheitsvorschriften, PSA, Not-Aus-Vorrichtungen, Hinweisschilder und Anweisungen.
- Gezielte Gespräche: Management, Wartung, Bediener, Subunternehmer.
- Nachbesprechung: Feststellungen, Anforderungen, Fristen und erwartete Belege (Fotos, Berichte, Bescheinigungen, Prüfprotokolle, Schulungen). Eine Nachverfolgung ist geplant.
Häufig festgestellte Nichtkonformitäten
- Unvollständige oder nicht aktualisierte Gefahrenbewertung (Änderungen nicht berücksichtigt, Subunternehmer vergessen).
- Unzureichende Maschinensicherheit: fehlende Schutzvorrichtungen, Umgehungsmöglichkeiten, nicht konforme Not-Aus-Vorrichtungen, fehlende Maschinenrisikoanalysen.
- Unvollständige Konsignierung/LOTO: fehlende Verfahren, nicht geschultes Personal, gemeinsam genutzte Vorhängeschlösser, fehlende „Null-Energie”-Prüfung.
- Arbeiten in der Höhe ohne Sicherheitsvorkehrungen: fehlende Geländer, nicht zertifizierte Verankerungen, nicht geprüfte PSA, fehlender Notfallplan.
- Chemie: Veraltete Bestandslisten und Sicherheitsdatenblätter, unverträgliche Lagerung, unzureichende Belüftung, fehlende Arbeitsanweisungen.
- ATEX: keine Zoneneinteilung, ungeeignete Ausrüstung, mangelnde Kontrolle der Zündquellen.
- Handhabung/Muskel-Skelett-Erkrankungen: kein Plan zur Verringerung der körperlichen Belastung, vernachlässigte Ergonomie, fehlende technische Hilfsmittel.
- Veraltete Schulungen: Erste Hilfe, Brandschutz/Evakuierung, Maschinenzulassungen, Spezialarbeiten.
- Ungeeignete oder falsch verwendete PSA: mangelhafte Auswahl, Wartung, Rückverfolgbarkeit.
Mögliche Folgen
- Schriftliche Anforderungen mit Fristen und Nachweisen, die vorzulegen sind.
- Gezielte Nachprüfung zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften.
- Bei ernsthafter und unmittelbarer Gefahr sofortige Stilllegung einer Maschine/eines Vorgangs bis zur Durchführung ausreichender Korrekturen.
- Bei Nichteinhaltung der Anforderungen verstärkte Überwachung und Eskalation an die zuständigen Behörden.
Wie man sich effektiv vorbereitet
- Erstellen Sie einen einheitlichen ASA-Ordner mit folgenden Unterlagen: Richtlinien, Verantwortlichkeiten, Gefahrenbewertung, Aktionsplan, Schulungs-/Zulassungsregister, kritische Verfahren, Nachweise von Kontrollen und Tests.
- Priorisieren Sie einen 90-Tage-Plan: materielle Quick Wins, Sicherung kritischer Abläufe, gezielte Auffrischungsschulungen (Erste Hilfe BLS-AED-SRC, Brand/Evakuierung, LOTO, Arbeiten in der Höhe).
- Planen Sie vierteljährliche interne Audits zu wichtigen Themen (Maschinen, Höhe, Chemie, ATEX) und nutzen Sie die gewonnenen Erkenntnisse.
Kantonale Arbeitsinspektionen: Aufgaben, Zuständigkeitsbereich und lokale Besonderheiten
Die kantonalen Arbeitsinspektorate sind für die meisten Unternehmen in der Westschweiz die Ansprechpartner vor Ort. Sie kontrollieren den Gesundheitsschutz, die Arbeitsbedingungen und die Unfallverhütung in Unternehmen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Suva fallen. Ihr Mehrwert: eine pragmatische Begleitung, die in den lokalen Gegebenheiten (Unternehmenstypen, Baustellen, städtische Zwänge, Mehrsprachigkeit, grenzüberschreitende Aktivitäten) verankert ist, und die Fähigkeit, das zu priorisieren, was für die Gesundheit und Sicherheit im Alltag wichtig ist.
Arbeitsinspektion nach Kantonen: Waadt, Genf, Neuenburg, Freiburg, Wallis, Jura (Übersicht)
Jeder Kanton organisiert seine Inspektion entsprechend seiner Größe, seinen Schlüsselbereichen und seinen jährlichen Prioritäten. In der Praxis:
- Waadt: hohe Dichte an Industriebetrieben und Baustellen sowie ein bedeutender Dienstleistungssektor. Wiederkehrender Schwerpunkt auf der Ergonomie von festen Arbeitsplätzen und der Sicherheit von Wartungsarbeiten in KMU.
- Genf: stark tertiär geprägtes Ökosystem, städtische Logistik, Hotel- und Gaststättengewerbe, internationale Institutionen. Strenge Überwachung der Arbeitszeiten, der Arbeitsbelastung, der Nachtarbeit und der Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen.
- Neuchâtel: Präzisionsindustrie, Mikrotechnik, Uhrenindustrie. Schwerpunkt auf Maschinensicherheit, chemischen Prozessprodukten und Feinergonomie.
- Freiburg: Mischung aus Lebensmittelindustrie, Logistik, Bauwesen und Dienstleistungssektor. Übergreifende Kontrollen des internen Verkehrs, der Handhabung und der MSST-Dokumentation.
- Wallis: Baustellen, Energie, Industrie, Tourismus. Vorsicht bei Arbeiten in der Höhe, bei Witterungsbedingungen (Hitze/Kälte) und bei der Vorbereitung auf Notfälle.
- Jura: Netzwerk industrieller und handwerklicher KMU. Häufige Themen: Maschinen, Werkzeuge, Ausbildung von Berufseinsteigern und Überwachung von Beinaheunfällen.
Guter Reflex: Jede kantonale Aufsichtsbehörde veröffentlicht in der Regel spezifische Empfehlungen und Formulare (Erklärungen, Ausnahmegenehmigungsanträge, Kampagnenthemen). Die Anpassung an diese lokalen Erwartungen beschleunigt die Einhaltung der Vorschriften.
Was die kantonale Inspektion überprüft: Arbeitszeiten, Räumlichkeiten, Ergonomie, Gesundheit und Sicherheit
Die Inspektoren bewerten sowohl die Organisation als auch das Gelände. Rechnen Sie mit einer Kontrolle, die insbesondere folgende Punkte umfasst:
- Organisation und Zuständigkeiten
- Gesundheits- und Sicherheitspolitik, ASA-Beauftragter, Aufgaben der Geschäftsleitung und des Managements.
- Vorhandensein eines den Risiken angemessenen MSST-Systems mit Überprüfungen und Indikatoren.
- Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz
- Arbeitszeiten, Pausen, Nacht- und Sonntagsarbeit, Schutz von Jugendlichen und Schwangeren.
- Ergonomie der Arbeitsplätze (Bildschirm, Büro, Werkstatt), Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychosozialen Risiken.
- Physikalische Umgebungsbedingungen: Lärm, Beleuchtung, Temperatur, Belüftung.
- Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Aktuelle Gefahrenbewertung, technische und organisatorische Maßnahmen.
- Sicherheit von Maschinen und Anlagen: Schutzvorrichtungen, Not-Aus-Schalter, Wartung, regelmäßige Überprüfungen.
- Nicht routinemäßige Arbeiten: Konsignierung/LOTO, Feuer-/Höhen-/Beengtheitsgenehmigungen, Notfallplan.
- Chemikalien: Bestandsaufnahme, Sicherheitsdatenblätter, Lagerung, Kennzeichnung, Arbeitsanweisungen und PSA.
- Brand/Evakuierung: Plan, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Beschilderung, Übungen.
- Unterauftragsvergabe: Sicherheitskoordination, Empfang, Zulassungen, Überwachung.
- Kompetenzen und Nachweise
- Register für Ausbildung und Befähigung (Erste Hilfe, BLS-AED-SRC, Brand/Evakuierung, kritische Einsätze).
- Sichtbare und verständliche Anweisungen, zugängliche Betriebsanleitungen.
- Unfall- und Beinaheunfallregister, Analysen und Folgemaßnahmen.
Häufig festgestellte Fehler: unvollständige Gefahrenbewertung, veraltete Anweisungen, unzureichende Einweisung, verbesserungswürdige Dokumentation, unterschätzte Ergonomie im Dienstleistungssektor, fehlende strukturierte Nachverfolgung von Maßnahmen.
Vorbereitung einer Inspektion: Register, Aushänge, Anweisungen, Schulungsnachweise
Betrachten Sie die Inspektion als eine Art „Demonstrationsübung“: Sie müssen nachweisen, dass Ihr Unternehmen die Gesundheit schützt und Risiken kontrolliert.
Checkliste für Express-Dokumente
- Gesundheits- und Sicherheitspolitik, Organigramm der Zuständigkeiten, Kontaktdaten des ASA-Beauftragten.
- Aktualisierte Gefahrenbewertung (Umfang, Methode, Ergebnisse, Prioritäten).
- Aktionsplan mit Datum: Maßnahmen, Verantwortliche, Fristen, Status.
- Register: Schulung/Zulassung, Unfälle/Beinaheunfälle, regelmäßige Überprüfungen (Maschinen, PSA, Feuerlöscher, Belüftung, Hebevorrichtungen).
- Anweisungen und Arbeitsabläufe: Konsignierung, Arbeitsgenehmigungen, Chemikalien, Notfallmaßnahmen.
- Nachweise über die Unterrichtung der Mitarbeiter: Empfang, Gespräche, Sicherheitsunterweisungen, Aushänge.
10 Punkte zur Einhaltung der Vorschriften vor Ort
- Bildschirmarbeitsplätze und Werkstätten angepasst (Höhe, Stützen, Beleuchtung).
- Freie Verkehrswege, klare Beschilderung.
- Geschützte Maschinen, geprüfte Not-Aus-Einrichtungen, keine Umgehungsmöglichkeiten.
- Gefährliche Energien: LOTO-Verfahren, individuelle Vorhängeschlösser, „Null-Energie“-Tests.
- Sichere Lagerung: Lasten, Chemikalien, Unverträglichkeiten unter Kontrolle.
- Verfügbare, geeignete und gewartete PSA mit überprüfter Rückverfolgbarkeit.
- Aktuelle Evakuierungspläne, zugängliche Feuerlöscher, geschultes Personal.
- Anweisungen angezeigt und verstanden (einschließlich Nicht-Stammkunden und Subunternehmer).
- Ergonomie berücksichtigt: Einstellungen, Hilfsmittel für die Handhabung, Drehungen bei Bedarf.
- Ereignisprotokoll geführt, Analysen geteilt und Maßnahmen verfolgt.
90-Tage-Strategie
- Woche 1–2: Dokumentenüberprüfung, Korrektur kritischer Abweichungen, Aktualisierung der Anzeigen.
- Woche 3–6: Sicherung risikobehafteter Arbeitsabläufe (Maschinen, LOTO, Höhenarbeiten, Chemie), gezielte Auffrischungsschulungen.
- Woche 7–12: Thematische interne Audits, Überprüfung der Maßnahmen, Managementbewertung und Plan zur Sicherung der Nachhaltigkeit.
Wer macht was: Vergleichstabelle der Akteure (zum Herunterladen)
Eine übersichtliche Vergleichstabelle „Wer macht was?“ hilft Ihren Teams, schnell den richtigen Ansprechpartner, die erforderlichen Unterlagen und die möglichen Folgeschritte zu identifizieren. Integrieren Sie diese Tabelle in Ihre Seite (HTML) und stellen Sie ein herunterladbares PDF zum Ausdrucken vor Ort und für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter bereit.
Vergleich zwischen Suva, SECO, EKAS und kantonalen Inspektionen: Aufgaben, Grundlagen, Sanktionen
Ein ASA-Audit durchführen lassen
| Schauspieler | Aufgabe & Umfang | Für wen | Arten von Kontrollen/Maßnahmen | Beim Audit vorzulegende Unterlagen | Mögliche Folgen |
| Suva | Durchführungsorgan für Sektoren und Tätigkeiten mit besonderen Gefahren; Prävention, Kontrolle, technische Anforderungen und Überwachung | Unternehmen, die hohen Risiken ausgesetzt sind (Bauwesen, Industrie, Wartung, Elektrizität, ATEX, Höhenarbeiten usw.) | Besichtigungen vor Ort (angekündigt oder unangekündigt), thematische Kampagnen, Überprüfung von Maschinen/Ausrüstung, Anforderungen mit Fristen | Gefahrenbewertung, Aktionsplan, Nachweise der Maschinenkonformität, LOTO-Verfahren, Konsignierung, Berechtigungen, Schulungsunterlagen, Unfallregister, Nachweise regelmäßiger Überprüfungen | Schriftliche Anforderungen, erneute Inspektion, Stilllegung einer Maschine/eines Betriebs bei ernsthafter Gefahr, verstärkte Überwachung |
| SECO / Eidgenössische Inspektion | Nationale Koordinierung der Durchführung; Kontrollen durch den Bund in bestimmten Bereichen; Harmonisierung der Praktiken | Unternehmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes oder Fälle, die einer Auslegungspräzisierung bedürfen | Nationale Kampagnen, thematische Kontrollen, Kohärenzprüfungen, offizielle Empfehlungen | SST-Governance, Gefahrenbewertung, Aktionspläne, Einhaltung von Verfahren, Indikatoren, Managementbewertungen | Empfehlungen und Anforderungen zur Anpassung, Fristen für die Einhaltung, Überwachung der Fortschritte |
| CFST/EKAS | Erlässt Richtlinien und Instrumente; koordiniert und harmonisiert die Auslegung für alle Vollzugsorgane | Alle Unternehmen und Vollzugsorgane | Keine direkte „Kontrolle“ des Unternehmens: stellt Referenzrahmen, Checklisten, Leitfäden und Vorlagen zur Verfügung | Nicht zutreffend (methodischer Rahmen) | Nicht zutreffend (Konformitäts- und Nachweisreferenzsystem) |
| Kantonale Inspektionen | Durchführung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitsbedingungen für die Mehrheit der Unternehmen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Suva | Dienstleistungssektor, Verwaltung, Gesundheitswesen, Bildung, Handel, Logistik, Dienstleistungen… | Geplante oder unangekündigte Inspektionen, lokale Themen, Überprüfung von Ergonomie/Arbeitszeiten/Organisation MSST | Arbeitsschutzpolitik, Organigramm der Verantwortlichkeiten, Gefahrenbewertung, Aktionsplan, Anweisungen, Schulungsunterlagen, Ereignisprotokolle, regelmäßige Überprüfungen | Schriftliche Anforderungen, Fristen, Folgekontrollen; Sofortmaßnahmen bei schwerwiegenden Risiken |
Bewährte Praktiken für die Umsetzung:
- Fügen Sie eine Farbcodierung hinzu (visuelle Nachverfolgung der Anforderungen pro Akteur).
- Fügen Sie eine Spalte „Ansprechpartner“ mit Ihren internen Kontaktpersonen (ASA-Beauftragter, Geschäftsleitung, Wartung) ein, um die Antworten an die Inspektoren zu beschleunigen.
- Fügen Sie der Tabelle eine Schaltfläche „PDF herunterladen“ hinzu und hängen Sie eine druckbare Version im Pausenraum und in der Werkstatt aus.
An wen Sie sich je nach Fall wenden sollten: Industrie, Bauwesen, Gesundheitswesen, Dienstleistungen, Behörden
Industrie / Werkstätten / Wartung
- Hauptansprechpartner: Suva.
- Prioritäten: Sicherheit von Maschinen, Verriegelung/LOTO, Höhe, Chemie/ATEX, Befähigungsnachweise, regelmäßige Überprüfungen.
- Bereiten Sie Folgendes vor: Maschinenrisikobewertungen, Konformitätspläne, Interventionsverfahren, Prüf- und Schulungsnachweise.
Bauwesen / Tiefbau / temporäre Baustellen
- Hauptansprechpartner: Suva.
- Prioritäten: Kollektivschutz, Gerüste, Hebevorgänge, Koordination mehrerer Unternehmen, Feuergenehmigungen, Notfallplan.
- Bereiten Sie Folgendes vor: Präventionspläne, Montage-/Inspektionsbescheinigungen, Sicherheitsbriefing-Protokolle, PSA-Kontrollen.
Gesundheit / Medizinisch-sozialer Bereich / Labore
- Hauptansprechpartner: Kantonale Aufsichtsbehörde (und spezifische Ansprechpartner je nach Tätigkeit).
- Prioritäten: Umgang mit Patienten, versehentliche Nadelstiche, Biosicherheit, Ergonomie, Organisation der Arbeitszeiten.
- Bereiten Sie Folgendes vor: Hygieneprotokolle, Stellenbeschreibungen, Stoffverzeichnisse, Schulungen zu Handgriffen und Körperhaltungen, Unfallprotokolle.
Dienstleistungen / Dienstleistungssektor (Banken, IT, Versicherungen, Einzelhandel)
- Hauptansprechpartner: Kantonale Inspektion.
- Prioritäten: Bildschirmergonomie, mentale Belastung, Telearbeit, Arbeitszeitgestaltung, Brandschutz/Evakuierung.
- Bereiten Sie Folgendes vor: Bewertung der psychosozialen Risiken/muskuloskelettalen Erkrankungen, Richtlinien für Telearbeit, Evakuierungsanweisungen, Nachweise über Erste-Hilfe- und Brandschutzschulungen.
Behörden / öffentliche Einrichtungen / Bildung
- Ansprechpartner: je nach Zuständigkeitsbereich kantonale Inspektion; Koordination mit dem SECO für bestimmte Bereiche.
- Prioritäten: Gesundheitsschutz, ergonomische Einrichtungen, Besuchermanagement, Notfallplan, Barrierefreiheit.
- Bereiten Sie Folgendes vor: Risikobewertungen pro Gebäude/Standort, Evakuierungspläne, Sicherheitswartungsprotokolle, Nachweise über die Unterrichtung des Personals.
Hybrid-/Multi-Standort-Fälle
- Ein und dasselbe Unternehmen kann je nach Tätigkeit zwei Ansprechpartner haben. Zentralisieren Sie die Risikokartierung pro Standort, benennen Sie einen einzigen ASA-Beauftragten und führen Sie ein Entscheidungsprotokoll (wer macht was, Anforderungen, Fristen, Nachweise).
Konkrete Szenarien für KMU: Beispiele für die Einhaltung der Vorschriften nach Sektoren
Kommen wir nun vom „Wer macht was?“ zur Praxis. Hier sind vier typische Szenarien mit den wichtigsten Risiken, den erwarteten Kontrollen und einem 90-Tage-ASA-Plan, um ein solides und überprüfbares Konformitätsniveau zu erreichen.
Mechanik- und Karosseriewerkstatt: Risiken, typische Kontrollen, ASA-Aktionsplan in 90 Tagen
Wesentliche Risiken
- Maschinen (Gehäuse, Not-Aus-Schalter, Verriegelungen), Schleifmaschinen, Pressen, Hebebühnen.
- Gefährliche Energien und Verriegelung/LOTO.
- Chemikalien (Lösungsmittel, Farben, Abbeizmittel), Belüftung.
- Handhabung und Muskel-Skelett-Erkrankungen, interner Verkehr, Brandschutz.
Was der Prüfer vorrangig berücksichtigt
- Aktuelle Maschinenrisikobewertungen + Konformitätsnachweise.
- Betriebsfähige LOTO-Verfahren, individuelle Vorhängeschlösser, „Null-Energie“-Test.
- Chemikalieninventar, Sicherheitsdatenblätter, Lagerung, Absaugung/Belüftung, PSA.
- Zulassungsfähige Schulungen (Maschinen, Brandschutz/Evakuierung, Erste Hilfe), unterzeichnete Register.
- Evakuierungspläne, Feuerlöscher, Beschilderung, regelmäßige Wartung der Ausrüstung.
90-Tage-Plan
- Woche 1–2: Blitzprüfung Maschinen + Chemie, einfache materielle Korrekturen (Gehäuse, Etiketten, Beschilderung), Sicherheitsanzeigen.
- Woche 3–6: LOTO-Einführung, Schnellschulung der Teams, Aktualisierung des Chemikalieninventars und der Arbeitsanweisungen.
- Woche 7–12: formalisierte regelmäßige Überprüfungen (Brücken, Kompressoren, Elektrizität), Evakuierungsübungen, interne Nachkontrolle.
Aufzubewahrende Nachweise: Prüfberichte, Vorher-/Nachher-Fotos, Ausbildungszertifikate, Checklisten, Wartungsblätter.
Büro und Dienstleistungen (Bankwesen, IT, Versicherungen): psychosoziale Risiken, Ergonomie, Telearbeit
Wesentliche Risiken
- Ergonomie von Bildschirmarbeitsplätzen, Muskel-Skelett-Erkrankungen.
- Psychosoziale Risiken: mentale Belastung, Fristen, Isolation (Telearbeit).
- Brand/Evakuierung, Erste Hilfe, Nachtarbeit/verlängerte Arbeitszeiten.
Was der Prüfer vorrangig berücksichtigt
- Bewertung der Gefahren im Zusammenhang mit Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychosozialen Risiken, dazugehöriger Präventionsplan.
- Charta zur Telearbeit (Arbeitszeit, Ausstattung, Gesundheits-/Sicherheitsvorschriften).
- Schulung und Information des Personals (Empfang, Sicherheitsunterweisung, Evakuierungsübungen).
- Barrierefreiheit und Ausstattung, Beleuchtung, Belüftung, Lärm.
90-Tage-Plan
- Woche 1–2: Ergonomie- und psychosoziale Risikodiagnose (kurzer Fragebogen + gezielte Besuche), einfache materielle Korrekturen (Einstellungen, Halterungen, Sitze).
- Woche 3–6: Aktualisierung der Telearbeitsrichtlinien, Schulung „Bildschirmarbeitsplätze”, Programm für aktive Pausen, Ansprechpartner für das Wohlbefinden.
- Woche 7–12: Evakuierungsübung, Erste-Hilfe-Auffrischung, Einführung von Indikatoren (Fehlzeiten, Warnmeldungen zu psychosozialen Risiken, kleinere Zwischenfälle).
Aufzubewahrende Nachweise: Bewertungsberichte, Stellenbeschreibungen, Informationsbescheinigungen, Übungsprotokolle.
Pflege und medizinisch-sozialer Bereich: Umgang mit Patienten, Injektionen, Biosicherheit, Bereitschaftsdienste
Wesentliche Risiken
- Personentransport, Stürze, Muskel-Skelett-Erkrankungen.
- Biologische Exposition (Blut, Nadeln), Desinfektionsmittel.
- Bereitschaftsdienst, Nachtarbeit, akuter Stress.
Was der Prüfer vorrangig berücksichtigt
- Hygiene- und Biosicherheitsprotokolle: standardisierte Verfahren, Abfalltrennung, geeignete Behälter.
- Schulung zu Bewegungen und Körperhaltungen, technische Hilfsmittel für die Handhabung, regelmäßige Gespräche.
- Rückverfolgbarkeit von Expositionen, Verhalten nach einem Unfall, Zugang zu Notfallausrüstung.
- Organisation der Arbeitszeiten, Pausen, Alarmierungssysteme, Arbeitsbelastungsmanagement.
90-Tage-Plan
- Woche 1–2: Überprüfung der Protokolle und der kritischen Ausrüstung (Behälter für medizinische Abfälle, Expositions-Kits), Bestandsaufnahme der Hilfsmittel für die Handhabung.
- Woche 3–6: gezielte Schulung (Handhabung, biologische Exposition), Simulationsübungen, Aushang von Verhaltensregeln.
- Woche 7–12: Aktualisierung der Stellenbeschreibungen, internes Hygiene-/Sicherheitsaudit, Überprüfung der Vorfälle und Präventionspläne durch die Geschäftsleitung.
Aufzubewahrende Nachweise: Expositionsprotokolle, Ausbildungsbescheinigungen, Gerätetests, Auditberichte.
Handel und Logistik: Materialtransport, Transportwagen, Laderampen, Evakuierungsplan und Übungen
Wesentliche Risiken
- Manuelle und mechanisierte Handhabung (Hubwagen, Gabelstapler).
- Stürze aus großer/geringer Höhe, Regale, Rampen, gemischter Verkehr von Fußgängern und Fahrzeugen.
- Brand/Evakuierung, Lagerung von Produkten (Verträglichkeiten).
Was der Prüfer vorrangig berücksichtigt
- Gefahrenbewertung für den internen Verkehr, Bahnsteige, Regale, Hebevorgänge.
- Genehmigungen und Schulungen für Gabelstaplerfahrer, regelmäßige Überprüfungen der Stapler und des Zubehörs.
- Aktueller Evakuierungsplan, zugängliche Feuerlöscher, durchgeführte Übungen.
- Sichere Lagerung: Belastungen, Stabilität, chemische Verträglichkeit, Belüftung.
90-Tage-Plan
- Woche 1–2: Kennzeichnung/Trennung der Ströme, Sichtkontrolle der Regale, Verkehrsplan, Aushang der Anweisungen.
- Woche 3–6: Auffrischungsschulung für Gabelstaplerfahrer, vollständige Inspektion der Stapler, Sicherung der Laderampen (Anschlagpuffer, Unterlegkeile, Warnwesten, Verfahren).
- Woche 7–12: Evakuierungsübung, Aktualisierung der Gefahrenbewertung, internes Audit zu Verkehr/Lagerung.
Aufzubewahrende Nachweise: Fahrgenehmigungen, regelmäßige Überprüfungen, Inspektionsberichte zu Regalen, Protokolle von Übungen.
Für Kontrollen bereitzuhaltende Dokumente und Nachweise (Checkliste)
Eine erfolgreiche Kontrolle basiert auf einer faktischen Darstellung: Sie müssen innerhalb weniger Minuten nachweisen können, dass Ihr Unternehmen die Gesundheit schützt und seine Risiken kontrolliert. Diese Checkliste enthält die Nachweise für die ASA-Konformität, die in den meisten Situationen (Suva oder kantonale Inspektionen) erwartet werden. Das Ziel: jedes Dokument in weniger als 30 Sekunden finden und nachweisen, dass es kürzlich aktualisiert wurde.
Arbeitsschutzpolitik, Organigramm der Verantwortlichkeiten und Protokolle des Sicherheitsausschusses
- Von der Geschäftsleitung unterzeichnete, verbreitete und verstandene Gesundheits- und Sicherheitspolitik (Ziele, Verpflichtungen, Anwendungsbereich).
- Übersichtliches ASST-Organigramm: Rollen, Verantwortlichkeiten und Stellvertretungen (Geschäftsleitung, ASST-Beauftragter, externe Spezialisten, Führungskräfte, Ansprechpartner vor Ort).
- Auftragsschreiben des ASA-Beauftragten und der Sicherheitsbeauftragten (Umfang, Mittel, Berichterstattung).
- Sicherheitskomitee / HSE-Sitzungen: Kalender, Tagesordnung, unterzeichnete Protokolle, Teilnehmer, Beschlüsse, weiterverfolgte Maßnahmen.
- Jährlicher Arbeitsschutzplan: Ziele, Indikatoren, Kampagnen, Audits, Schulungen, Meilensteine und Budget.
Bewährte Praktiken: Veröffentlichung der Richtlinie und des Organigramms, Aufbewahrung der Protokolle in einem einzigen Archiv (digitaler Ordner „MSST_Governance”) mit standardisierter Benennung und Datum der letzten Aktualisierung.
Risikobewertung: Methode, Gefahrenregister und Maßnahmenplan
- Dokumentierte Bewertungsmethode: Kriterien Schweregrad/Wahrscheinlichkeit, Akzeptanzstufen, Priorisierungsregeln.
- Aktuelles Gefahrenregister: gefährliche Situationen, Ursachen, anfängliche/verbleibende Risikostufen, Verantwortliche für die Verarbeitung.
- Strukturierter Maßnahmenplan: technische/organisatorische/personelle Maßnahmen, Fristen, Indikatoren, Fortschrittsstatus.
- Spezifische Analysen, sofern relevant: Maschinen, vorübergehende Arbeiten in der Höhe, Verriegelung/LOTO, Elektrizität, ATEX, Chemie, Materialtransport, psychosoziale Risiken/Muskel-Skelett-Erkrankungen, beengte Räume.
- Rückverfolgbarkeit von Änderungen: Integration neuer Produktionslinien, Verfahren, Produkte, Organisationen, Standorte und Subunternehmer.
- Nachweise aus der Praxis: Fotos, Prüfberichte, Bescheinigungen über regelmäßige Überprüfungen, Kontrollchecklisten.
Bewährte Verfahren: Fügen Sie eine Übersichtsseite mit den „Top 10 der größten Risiken / kritischen Abweichungen / vorrangigen Maßnahmen für die nächsten 90 Tage” hinzu, um dem Inspektor eine Orientierungshilfe zu geben und die Beherrschung der Situation zu demonstrieren.
Ausbildung und Zulassungen: Register, Bescheinigungen und Auffrischungskurse
- Kompetenzmatrix nach Position/Tätigkeit (wer muss was können, auf welchem Niveau und in welcher Häufigkeit).
- Schulungsunterlagen: Brandschutz/Evakuierung, Erste Hilfe und BLS-AED-SRC, Maschinensicherheit, PSA, Materialtransport, Chemikalien, Arbeiten in der Höhe, Verriegelung/LOTO, Fahrberechtigungen.
- Unterzeichnete namensbezogene Bescheinigungen (Ausbilder, Datum, Dauer, Programm), Nachweise über Auffrischungskurse in festgelegten Abständen.
- Begrüßungsbrief für neue Mitarbeiter und Subunternehmer: Broschüre, Anwesenheitsliste, Multiple-Choice-Fragebogen, falls zutreffend.
- Überprüfung der Wirksamkeit: Quiz, Beobachtungen am Arbeitsplatz, Blitz-Audits (Ergebnisse und Nachholpläne).
Bewährte Verfahren: eine zentrale Tabelle „Kompetenzen & Berechtigungen” mit Filtern (Position, Standort, Ablaufdatum) und Auffrischungsbenachrichtigungen.
Anweisungen, Betriebsanweisungen, Datenblätter für Chemikalien, Unfall- und Zwischenfallregister
- Aktuelle und zugängliche Anweisungen und Arbeitsanweisungen: normale und außergewöhnliche Vorgänge (Feuer-/Höhenbewilligung, Betreten von beengten Räumen, Sperrung, Heben).
- Chemikalien: Bestandsaufnahme, Sicherheitsdatenblätter, Kennzeichnung, Lagerungskompatibilität, Belüftung, zugehörige PSA, Verfahren bei unbeabsichtigter Freisetzung.
- Brandschutz: aktueller Evakuierungsplan, Plan für Erste-Hilfe-Maßnahmen, regelmäßige Überprüfungen, Listen mit geschulten Teammitgliedern.
- Unfall- und Beinaheunfallregister: Meldungen, Ursachenanalysen, Korrekturmaßnahmen, Wirksamkeitskontrolle.
- Regelmäßige Besichtigungen und Kontrollen: Inspektionsberichte zu Maschinen, Hebevorrichtungen, elektrischen Anlagen, Gerüsten, Feuerlöschern und Not-Aus-Vorrichtungen.
Bewährte Praktiken: Verbinden Sie jede Arbeitsanweisung mit einem Fotobeweis der vorhandenen Vorrichtung und der für deren Ausführung erforderlichen Ausbildungsbescheinigung.
Rückverfolgbarkeit im Bereich Arbeitssicherheit: Managementbewertungen, Indikatoren, interne Audits und Nachverfolgung von Maßnahmen
- Monatlich überwachte Schlüsselindikatoren: Unfälle, Beinaheunfälle, Abschlussquote von Maßnahmen, Abdeckung von Schulungen/Zulassungen, durchgeführte Audits, offene/geschlossene kritische Abweichungen.
- Dashboard pro Standort und konsolidiert für die gesamte Gruppe, mit Warnschwellen und Kommentaren.
- Geplante interne Audits: Berichte, Nichtkonformitäten, Aktionspläne, Wirksamkeitsprüfung.
- Regelmäßige Führungsbesprechung: Entscheidungen, Abstimmungen, Ressourcen, Prioritäten, interne Kommunikation.
- Abschlussnachweise: Fotos nach der Korrektur, Prüfprotokolle, Bescheinigungen, Ergebnisse der Nachmessung.
Bewährte Praktiken: ein für die Führungskräfte einsehbares Kanban der Maßnahmen (wer, was, wann, Status); ein Entscheidungsprotokoll für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, um wichtige Entscheidungen nachzuverfolgen.
Operatives Ziel: Mit dieser organisierten, aktuellen und zugänglichen Dokumentationsbasis reduzieren Sie die Kontrollzeit, stärken das Vertrauen der Inspektoren und sichern Ihre Abläufe.
Schrittweise Umsetzung der ASA-Vorschriften (operative Methode)
Die Einrichtung eines soliden Arbeitsschutzmanagementsystems ist kein „Papierprojekt”. Es handelt sich um einen pragmatischen Fahrplan, der auf Ihre tatsächlichen Risiken, Ihre Ressourcen und Ihre Geschäftsziele abgestimmt ist. Hier ist die Methode, die ich im Jahr 2025 verwende, um innerhalb von 90 Tagen messbare Ergebnisse zu erzielen und gleichzeitig die Grundlagen für eine langfristige Leistung zu schaffen.
Schritt 1: Erstprüfung und Priorisierung der größten Risiken
Ziel: Genau wissen, wo Sie stehen und was zuerst zu tun ist.
- Rahmenbedingungen: Umfang (Standorte, Teams, Prozesse), geschäftliche Herausforderungen, aktuelle Vorfälle, Kundenverpflichtungen.
- Dokumentenprüfung: Richtlinien, Verantwortlichkeiten, Gefahrenbewertung, Aktionspläne, Schulungsunterlagen, regelmäßige Überprüfungen, wichtige Anweisungen.
- Begehungen vor Ort: sensible Arbeitsplätze, Maschinen, Verkehrswege, Chemikalien, nicht routinemäßige Arbeiten (LOTO, Höhe, Feuer, beengte Räume), PSA, Evakuierung.
- Gespräche: Geschäftsleitung, Manager, Wartung, HSE/HR, Mitarbeitervertreter, wichtige Subunternehmer.
- Hierarchische Zusammenfassung:
- Die 10 größten Risiken (Schweregrad x Häufigkeit)
- Kritische Abweichungen (Sicherheits-/Konformitätsblockaden)
- Schnelle Erfolge (Quick Wins mit großer Wirkung)
Ergebnisse: Auditbericht, Risikokarte nach Bereichen, Kritikalitätsmatrix, Liste der Quick Wins, vorläufiger Aktionsplan mit Prioritäten.
Schritt 2: Benennung des ASA-Teams und Ressourcenplanung
Ziel: Klärung der Frage „Wer macht was?“ mit dem richtigen Maß an Fachwissen.
- Rollen:
- Geschäftsleitung: bestätigt die Richtlinien, Mittel und Prioritäten.
- ASSO-Beauftragter (intern): leitet, verfolgt die Maßnahmen, berichtet.
- Sicherheitsspezialist: Methodik, Analysen, Audits, Sicherung kritischer Vorgänge.
- Arbeitsmediziner/Gesundheitsschutz: Expositionen, Überwachung, psychosoziale Risiken/muskuloskelettale Erkrankungen.
- Feldrelais (Teamleiter, Wartung): Einsatz im Alltag.
- RACI (verantwortlich, unterstützend, konsultiert, informiert) nach Baustelle: Maschinen, LOTO, Chemie, Höhe, Brand/Evakuierung, psychosoziale Risiken/muskuloskelettale Erkrankungen, Schulung.
- Planung: Meilensteine nach 30, 60 und 90 Tagen, Budget, Zeitaufwand, monatliche Berichterstattung.
Lieferbare Ergebnisse: ASA-Organigramm, Aufgabenblätter, RACI pro Baustelle, Zeitplan und Budget.
Schritt 3: 90-Tage-Aktionsplan (Quick Wins + mittelfristige Projekte)
Ziel: Schnell das sichern, was wichtig ist, ohne grundlegende Themen aufzuschieben.
Woche 1–2: Express-Sicherung
- Einfache materielle Korrekturen (Schutzvorrichtungen, Beschilderung, Aufbewahrung, Wege).
- Aktualisierung der Anzeigen: Notfälle, Evakuierung, PSA, wichtige Hinweise.
- Verspäteter Start der regelmäßigen Überprüfungen (Feuerlöscher, Hebevorrichtungen, Elektrik).
Woche 3–6: Kritische Vorgänge unter Kontrolle
- Verriegelung/LOTO eingeführt: Verfahren, individuelle Vorhängeschlösser, „Null-Energie“-Test, Schulung.
- Maschinensicherheit: Risikoanalysen, Konformitätspläne, Not-Aus-Tests.
- Chemie: Bestandsaufnahme, Sicherheitsdatenblätter, Lagerung, Belüftung, Arbeitsabläufe.
- Höhe/Feuer/beengte Räume: Arbeitsgenehmigung, Checklisten, Notfallplan.
Woche 7–12: Ein System, das sich bewährt
- Überarbeitete und nachvollziehbare Gefahrenbewertung (Methode, Priorisierung, Nachweise).
- Gezieltes Schulungsprogramm (Erste Hilfe, Brand/Evakuierung, LOTO, Höhenarbeiten, Chemie, Bildschirmarbeitsplätze).
- Dashboard für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und Steuerungsroutine (monatliche 30-minütige Besprechung, Indikatoren, Entscheidungen).
- Interne Revision zur Überwachung und zum Abschluss kritischer Maßnahmen.
Lieferbare Ergebnisse: 90-Tage-Plan, Maßnahmenprotokoll (Status/Fristen/Verantwortliche), Protokolle zu Aktualisierungen und Tests, unterzeichnete Checklisten.
Schritt 4: Schulung, Dokumentation, Messung und kontinuierliche Verbesserung
Ausbilden
- Kompetenzmatrix pro Position, Weiterbildungsintervalle, Rückverfolgbarkeit von Berechtigungen.
- Module „Lebensrettende Maßnahmen“: BLS-AED-SRC, Brand/Evakuierung, LOTO, Arbeiten in der Höhe, Chemie, Ergonomie.
Dokumentieren
- Klare Arbeitsabläufe (normale und außerplanmäßige Vorgänge).
- Einzigartiges ASA-Dossier pro Standort: Gefahrenbewertung, Aktionspläne, Register, Auditberichte, Foto-/Videobeweise.
Messen
- Einfache und nützliche KPIs: Unfälle/Beinaheunfälle, Abschlussquote von Maßnahmen, Ausbildungsabdeckung, durchgeführte Audits, offene/geschlossene kritische Abweichungen.
- Vierteljährliche Management-Reviews: Entscheidungen, Prioritäten, Mittel, Kommunikation.
Verbessern
- REX-Schleife (Erfahrungsrückfluss) nach einem Zwischenfall/einer Inspektion.
- Effizienzprüfungen: Beobachtung am Arbeitsplatz, Quiz, 5-minütige Blitz-Audits.
- Aktualisierung bei jeder Änderung (Maschine, Verfahren, Produkt, Organisation).
Lieferbare Ergebnisse: Kompetenzmatrix, jährlicher Schulungsplan, aktuelles MSST-Dossier, monatliches Dashboard, Überprüfungsbericht.
Maßnahmen ergreifen: ASA-Begleitung und gezielte Schulungen
- Express-Diagnose (2–3 Stunden), um Ihre Prioritäten zu objektivieren und den 90-Tage-Plan anzupassen.
- MSST-Begleitung: Sicherung kritischer Vorgänge, Einhaltung der Maschinen-/LOTO-Vorschriften, Strukturierung der Dokumentation, Coaching von Führungskräften.
- Gezielte Schulungen: Erste Hilfe BLS-AED-SRC, Brand/Evakuierung, Maschinensicherheit, Arbeiten in der Höhe, Chemie, Ergonomie und psychosoziale Risiken/muskuloskelettale Erkrankungen.
- Nachhaltigkeit: vierteljährliches internes Audit, Steuerungsrituale, kontinuierliche Verbesserung.
Häufig gestellte Fragen zu den Akteuren der Arbeitssicherheit in der Schweiz (FAQ)
Suva oder kantonale Inspektion: Wer kontrolliert mein Dienstleistungsunternehmen?
In den meisten Fällen unterliegt ein Dienstleistungsunternehmen der kantonalen Aufsichtsbehörde. Wenn Sie jedoch intern besonders gefährliche Tätigkeiten ausführen (elektrische Wartungsarbeiten, Arbeiten in der Höhe, Eingriffe an Maschinen, explosionsgefährdete Bereiche usw.), müssen Sie mit Anforderungen rechnen, die den Suva-Standards entsprechen. Bei Unternehmen mit mehreren Standorten oder Tätigkeitsbereichen kann die Zuständigkeit je nach der vorherrschenden Tätigkeit des jeweiligen Standorts variieren.
Gilt die EKAS-Richtlinie 6508 auch für Kleinstunternehmen?
Ja, gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Selbst eine sehr kleine Einrichtung muss nachweisen können, dass sie ihre Gefahren identifiziert, Maßnahmen festgelegt und die erforderlichen Kompetenzen sichergestellt hat. Der Einsatz von Spezialisten ist erforderlich, sobald die Gefahren oder die Komplexität die internen Kompetenzen übersteigen.
Kann ich die ASA-Funktion vollständig auslagern?
Nein. Sie können externe Spezialisten und einen Arbeitsmediziner beauftragen, aber die Verantwortung des Arbeitgebers bleibt bestehen. Benennen Sie einen internen Ansprechpartner, behalten Sie die Priorisierung im Griff und verfolgen Sie die Maßnahmen langfristig.
Was riskiert ein KMU bei Nichtkonformität im Falle einer Inspektion?
Sie erhalten schriftliche Anforderungen mit Fristen und Nachverfolgungskontrolle. Bei akuter und unmittelbarer Gefahr kann ein Vorgang oder eine Maschine bis zur Behebung des Mangels stillgelegt werden. Indirekte Kosten (Stillstand, Neugestaltung von Prozessen, Notfallschulungen) sind häufig, wenn die Prävention nicht strukturiert ist.
Wie lange müssen ASA-Nachweise und Kontrollprotokolle aufbewahrt werden?
Führen Sie eine klare Archivierungsrichtlinie ein: Bewahren Sie Ihre Dokumente so lange auf, wie es erforderlich ist, um die Risikokontrolle und die Rückverfolgbarkeit von Entscheidungen nachzuweisen, mindestens über mehrere Inspektionszyklen hinweg und während der gesamten Lebensdauer der betreffenden Anlagen. Stimmen Sie diese Richtlinie auf Ihre Anforderungen in Bezug auf Versicherung, Qualität und interne Compliance ab.
Wie kann ich schnell herausfinden, ob mein Unternehmen eher der Suva oder der kantonalen Aufsichtsbehörde untersteht?
Listen Sie Ihre tatsächlichen Aktivitäten (Produktion, Baustellen, Wartung, spezialisierte Zulieferung) und Ihre kritischen Vorgänge auf. Wenn Sie Maschinen betreiben, in der Höhe arbeiten, mit gefährlichen Energien umgehen oder risikobehaftete Stoffe handhaben, fallen Sie wahrscheinlich unter technische Anforderungen, die denen der Suva ähneln. Umgekehrt unterliegt ein Dienstleistungsunternehmen ohne risikoreiche Prozesse in der Regel der kantonalen Inspektion.
Wie bereitet man sich in weniger als zwei Wochen auf eine Prüfung vor?
- Stellen Sie Ihre ASA-Akte zusammen: Gefahrenbewertung, Aktionsplan, Schulungs-/Zulassungsregister, regelmäßige Überprüfungen, wichtige Anweisungen.
- Machen Sie einen gezielten Rundgang vor Ort: Maschinen, LOTO, Höhe, Chemie, Evakuierung, PSA, Beschilderungen.
- Beheben Sie die sichtbaren Quick Wins: Schutzvorrichtungen, Beschilderung, Verkehrswege, Feuerlöscher, Evakuierungspläne.
- Planen Sie die wesentlichen Auffrischungskurse (Brand/Evakuierung, Erste Hilfe, LOTO) und dokumentieren Sie diese.
- Halten Sie eine Vorbereitungssitzung mit der Geschäftsleitung und dem ASA-Beauftragten ab, um Prioritäten und Botschaften zu bestätigen.




