
Welche verschiedenen Brandarten gibt es und wie löscht man sie?”
24. Juni 2025
Akteure der Arbeitssicherheit in der Schweiz: Suva, SECO, EKAS und kantonale Arbeitsinspektionen
30. August 2025Inhaltsverzeichnis
Einleitung: Warum die Konformität mit EKAS 6508 unerlässlich ist
verpflichtet Arbeitgeber, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten – durch eine dokumentierte, konforme und vorausschauende Organisation. Sobald ein Unternehmen 10 Personen beschäftigt oder einer oder mehreren besonderen Gefährdungen (chemischer, mechanischer, thermischer Art usw.) ausgesetzt ist, muss es diese Anforderungen erfüllen.
Die Einhaltung von EKAS 6508 dient nicht nur dazu, Sanktionen zu vermeiden oder eine administrative Pflicht zu erfüllen. Im Mittelpunkt stehen vielmehr die wirksame Prävention beruflicher Risiken, die Stärkung der Sicherheitskultur sowie der Schutz von Menschen und Geschäftsabläufen. Die Vorteile sind konkret: weniger Zwischenfälle, ein besseres Arbeitsklima, ein stärkerer Ruf und eine bessere Vorbereitung auf Inspektionen.
Die Richtlinie stützt sich auf ein präzises Referenzmodell: das ASA-System mit seinen 10 Kernelementen. Diese Säulen ermöglichen es, alle Sicherheitsmaßnahmen strukturiert zu organisieren, zu planen, Beteiligte einzubeziehen und Korrekturen vorzunehmen. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie diese Anforderungen in Ihrem Unternehmen verstehen und umsetzen. Sie finden darin konkrete Beispiele, praktische Tipps und eine bewährte Methode, um eine nachhaltige und wirksame Konformität zu etablieren.
Die EKAS-Richtlinie 6508 und das ASA-System verstehen
Herkunft und Geltungsbereich der Richtlinie
Die von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) erlassene Richtlinie 6508 gehört zu den grundlegenden Bestimmungen des Schweizer Rechts zur Prävention beruflicher Risiken. Sie verpflichtet Unternehmen, ein strukturiertes System für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASA-System) in ihre Abläufe zu integrieren. Dieses basiert auf dem Verhältnismäßigkeitsprinzip: Die eingesetzten Mittel müssen an die Unternehmensgröße und die bestehenden Gefährdungen angepasst sein.
Konkret macht die Richtlinie einen vorausschauenden und nachvollziehbaren Präventionsprozess verbindlich, der den gesamten Zyklus umfasst:
- Risiken strukturiert beurteilen (Gefahrensituationen, nicht routinemäßige Tätigkeiten, Subunternehmen).
- Technische, organisatorische und personelle Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen planen und dokumentieren.
- Gefährdete Mitarbeitende schulen und autorisieren (einschließlich Auffrischungsschulungen).
- Anhand von Kennzahlen, internen Audits und Managementbewertungen steuern und messen.
- Die Beherrschung der Risiken durch eine aktuelle ASA-Dokumentation nachweisen (Beurteilungen, Maßnahmenpläne, Register, Verfahren).
- Durch Erfahrungswerte und behördliche Kontrollen kontinuierlich verbessern.
Die Richtlinie sieht außerdem vor, Fachpersonen beizuziehen (Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachleute), wenn besondere Gefährdungen bestehen oder die internen Kompetenzen nicht ausreichen (neue Produktionslinie, komplexe Verfahren, wiederholte Ereignisse, mehrere Standorte usw.). Sie gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von Branche und Größe, und steht im Zusammenhang mit dem Vollzug in der Schweiz durch die Suva, die kantonalen Arbeitsinspektionen und das SECO.
Das Ziel ist zweifach: die Gesundheit der Arbeitnehmenden schützen und die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten gewährleisten. Auf Grundlage der Richtlinienprinzipien schafft das ASA-System eine Sicherheitskultur, die über technische Maßnahmen hinausgeht und zu einem strategischen Leistungsfaktor wird (weniger Absenzen, zuverlässige Abläufe, höhere Attraktivität und mehr Vertrauen bei Geschäftspartnern).
Um Ihr Unternehmen im Schweizer Sicherheitsökosystem einzuordnen und sich auf Kontrollen vorzubereiten, lesen Sie unseren Leitfaden 2025 zu den Akteuren der Arbeitssicherheit in der Schweiz (Suva, SECO, EKAS/CFST, kantonale Arbeitsinspektionen).
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die Richtlinie gilt für alle in der Schweiz tätigen Unternehmen, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie beschäftigen 10 oder mehr Mitarbeitende,
- sie sind einer oder mehreren besonderen Gefährdungen ausgesetzt, die in Anhang 1 der Richtlinie aufgeführt sind (Chemikalien, Explosion, Strahlung, Maschinen usw.),
- sie verfügen über mehrere Standorte oder sind komplex organisiert.
Das bedeutet, dass zahlreiche Westschweizer KMU betroffen sind, unter anderem in den Bereichen Industrie, Bau, Logistik, Gesundheitswesen, Bildung und öffentliche Verwaltung. Sobald eine dieser Bedingungen erfüllt ist, muss das Unternehmen ein konformes und dokumentiertes System einführen, das als ASA-System bezeichnet wird.
Lösungen im Überblick: überbetrieblich, individuell, subsidiär
Um diese Pflicht zu erfüllen, stehen drei Lösungen zur Verfügung:
- Die überbetriebliche Lösung: Sie wird häufig von einem Berufsverband oder einer Branche getragen und bietet einen von der EKAS anerkannten gemeinsamen Rahmen. Dazu gehören gemeinsam genutzte Hilfsmittel (Handbücher, Checklisten, Verfahren), sodass KMU eine weniger aufwändige Betreuung in Anspruch nehmen können.
- Die individuelle Lösung: Das Unternehmen entwickelt mit Unterstützung qualifizierter externer Fachpersonen (Sicherheitsingenieur, Arbeitshygieniker, Arbeitsmediziner) ein eigenes, maßgeschneidertes ASA-System. Diese Lösung bietet mehr Flexibilität, erfordert jedoch mehr Ressourcen.
- Das subsidiäre Modell: Es richtet sich an kleine Unternehmen, die besonderen Gefährdungen ausgesetzt sind, jedoch keine komplexe Organisationsstruktur aufweisen. Damit lassen sich die Anforderungen vereinfacht erfüllen, sofern jede Maßnahme dokumentiert und die Angemessenheit der durchgeführten Maßnahmen nachgewiesen wird.
Jede Lösung bringt ein klar definiertes Maß an Verantwortung mit sich. Gemeinsam ist ihnen jedoch, dass sie die Sicherheitsorganisation anhand der 10 Elemente des ASA-Systems strukturieren.
Die 10 Elemente des ASA-Systems: konkrete Umsetzung
Element 1 – Leitlinien und Sicherheitsziele festlegen
Alles beginnt mit einer klaren Ausrichtung: Die Leitlinien zur Sicherheit müssen von der Geschäftsleitung formuliert und offiziell getragen werden. Sie bringen das Engagement des Unternehmens für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zum Ausdruck. Sie bilden die Grundlage für die folgenden konkreten Maßnahmen und geben allen Entscheidungen eine klare Richtung.
Die Sicherheitsziele müssen messbar und realistisch sein und regelmäßig überprüft werden. Dazu kann gehören, die Zahl der Zwischenfälle zu reduzieren, die Teilnahmequote an Schulungen zu erhöhen oder 100 % der festgestellten Nichtkonformitäten zu bearbeiten. Entscheidend ist, diese Ziele in eine kontinuierliche Verbesserung einzubetten und sie mit den Teams zu teilen. Ein guter Sicherheitsmaßnahmenplan beginnt immer mit einer klaren Absicht, die schriftlich festgehalten wird.
Element 2 – Arbeitssicherheit organisieren
Sicherheit kann nur wirksam sein, wenn die Verantwortlichkeiten klar geregelt sind. Dieses Element verpflichtet den Arbeitgeber, genau festzulegen, wer im Unternehmen welche Aufgaben im Bereich Sicherheit übernimmt. Dazu müssen die Schlüsselpersonen bestimmt werden: Sicherheitskoordinator, Teamleiter, Schulungsverantwortlicher oder auch zugelassene externe Fachpersonen.
Jede beteiligte Person muss ihre Rollen, Handlungsspielräume und erforderlichen Kompetenzen kennen. Diese Organisation kann in einem Sicherheitsorganigramm oder einer Übersicht zur Aufgabenverteilung dokumentiert werden. Gleichzeitig ist es wichtig, ein Verfahren für Delegation und Kontrolle einzurichten, damit alle innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs und im Einklang mit den festgelegten Zielen handeln.
Eine gute Sicherheitsorganisation beruht außerdem auf reibungslosem Informationsaustausch: Die Wege für Rückmeldungen müssen bekannt, einfach und schnell sein, damit bei einem Zwischenfall möglichst rasch reagiert werden kann.
Element 3 – Schulung, Instruktion und Information
Arbeitssicherheit beruht nicht nur auf Ausrüstung oder Verfahren, sondern vor allem auf dem menschlichen Verhalten. Deshalb stellt die EKAS-Richtlinie 6508 Schulung, Instruktion und Information ins Zentrum des ASA-Systems. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter muss eine Schulung erhalten, die auf die jeweilige Tätigkeit, die bestehenden Risiken und die übertragenen Verantwortlichkeiten abgestimmt ist.
Konkret umfasst dies sowohl allgemeine Schulungen – Erste Hilfe, richtiges Verhalten im Brandfall, Evakuierungsverfahren – als auch spezifische Schulungen für Tätigkeiten mit besonderen Risiken: Umgang mit Chemikalien, Arbeiten in der Höhe oder Bedienung gefährlicher Maschinen. Diese Schulungen müssen geplant, dokumentiert und durch Bescheinigungen bestätigt werden, insbesondere wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Information ergänzt dieses Konzept. Sie erfolgt durch klare Aushänge am Arbeitsplatz, regelmäßige Briefings und gezielte Hinweise bei Änderungen des Arbeitsplatzes oder der Ausrüstung. Ziel ist, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter die eigene Sicherheit aktiv mitgestaltet und nicht nur eine Anweisung entgegennimmt. Eine praxisnahe Schulung reduziert riskantes Verhalten nachhaltig und stärkt die gemeinsame Aufmerksamkeit.
Element 4 – Sicherheitsregeln
Schulungen allein reichen nicht aus: Das erwartete Verhalten muss klar definiert und verbindlich festgehalten werden. Sicherheitsregeln bilden diesen Referenzrahmen. Sie übertragen die gesetzlichen Anforderungen und die Ergebnisse der Risikobeurteilung in konkrete Anweisungen, die im Arbeitsalltag angewendet werden können.
Je nach Kontext können diese Regeln unterschiedliche Formen annehmen: am Arbeitsplatz in der Nähe von Maschinen ausgehängte Arbeitsanweisungen, standardisierte Arbeitsverfahren, spezifische Vorgaben für gefährliche Arbeiten oder Regeln für die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung. Auch die visuelle Kennzeichnung – Schilder, Bodenmarkierungen und Farbcodes – gehört zu diesem Konzept. Jede Regel muss verständlich, zugänglich und allen betroffenen Mitarbeitenden bekannt sein.
Die Einführung von Sicherheitsregeln ist keine administrative Übung, sondern ein operatives Präventionsinstrument. Sie ergänzen unmittelbar die im Rahmen von Element 3 durchgeführten Schulungen, indem sie den Mitarbeitenden klare Orientierung für sicheres Handeln geben – auch in unvorhergesehenen Situationen. Ihre regelmäßige Aktualisierung, insbesondere nach einem Zwischenfall oder einer Änderung der Arbeitsbedingungen, ist unerlässlich, damit sie relevant bleiben.
Element 5 – Gefährdungen ermitteln und Risiken beurteilen
Zu erkennen, was Verletzungen oder Gesundheitsschäden verursachen kann, ist der Ausgangspunkt jeder ernsthaften Prävention. Die EKAS-Richtlinie 6508 verlangt eine systematische Analyse der Gefährdungen im Arbeitsumfeld: Arbeitsplätze, Ausrüstung, verwendete Stoffe, Verkehrswege, sich wiederholende Bewegungen und Umgebungsbedingungen. Nichts darf dem Zufall oder allein der Intuition überlassen werden.
Nachdem die Gefährdungen erfasst wurden, wird jedes Risiko anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Schadensschwere beurteilt. Die Risikomatrix ist das gängigste Instrument für diesen Schritt: Sie ermöglicht eine objektive und dokumentierte Priorisierung der Maßnahmen. Die Beurteilung muss in einem Risikoregister festgehalten und regelmäßig aktualisiert werden – insbesondere nach einem Zwischenfall, einem Beinaheunfall oder einer Änderung der Arbeitsbedingungen.
Die Analyse wird aussagekräftiger, wenn sie partizipativ erfolgt. Mitarbeitende, die täglich mit den Aufgaben betraut sind, erkennen häufig Gefährdungen, die vom Schreibtisch aus unsichtbar bleiben. Sie in diesen Prozess einzubeziehen, verbessert sowohl die Qualität der Beurteilung als auch ihr Engagement für die Prävention. Dies ist zudem eine der ausdrücklichen Anforderungen des ASA-Systems.
Element 6 – Planung und Umsetzung der Maßnahmen
Risiken zu erkennen reicht nicht aus: Es muss entschieden werden, was zu tun ist, und die Maßnahmen müssen tatsächlich umgesetzt werden. Bei der Maßnahmenplanung wird für jedes erkannte Risiko festgelegt, welche Korrektur- oder Präventionsmaßnahmen umzusetzen sind, wer dafür verantwortlich ist, welche Ressourcen benötigt werden und bis wann die Umsetzung erfolgt. Ein Sicherheitsmaßnahmenplan in Form einer Übersicht zur Fortschrittskontrolle ist dafür besonders geeignet.
Die Maßnahmen können technischer Art sein – etwa die Isolierung einer Gefahrenquelle, eine Verbesserung der Belüftung oder eine verstärkte Kennzeichnung –, organisatorischer Art – etwa die Änderung eines Verfahrens, die Überarbeitung des Wartungsplans oder eine Neuorganisation der Verkehrswege – oder personeller Art, beispielsweise eine ergänzende Schulung oder gezielte Unterstützung. Die EKAS-Richtlinie 6508 empfiehlt, die Maßnahmen nach dem Kritikalitätsgrad der Risiken zu priorisieren und zuerst jene Risiken zu behandeln, die das größte Schadenspotenzial aufweisen.
Die wirksame Umsetzung der geplanten Maßnahmen erfordert eine sorgfältige Koordination zwischen den betroffenen Bereichen. Jede Maßnahme muss durch eine angemessene Dokumentation ergänzt werden: aktualisierte Sicherheitsanweisungen, Arbeitsverfahren, Arbeitsplatzbeschreibungen und Notfallprotokolle. Ohne eine formalisierte Nachverfolgung bleiben selbst die besten Absichten wirkungslos. Den Unterschied in der Praxis macht der Schritt von der Planung zur konkreten Umsetzung.
Element 7 – Organisation im Notfall
Auch bei einem soliden Präventionssystem kann eine Notfallsituation eintreten. Die EKAS-Richtlinie 6508 verlangt, dass sich jedes Unternehmen organisiert, schnell und wirksam darauf vorbereitet. Dies beginnt mit der Erstellung eines dokumentierten Notfallplans, der auf die spezifischen Risiken des Betriebs abgestimmt ist: Brand, schwerer Unfall, Austritt gefährlicher Stoffe oder Unwohlsein eines Mitarbeitenden.
Der Plan legt die Rollen und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten fest: benannte und geschulte Ersthelfende, für einzelne Bereiche zuständige Evakuierungsverantwortliche sowie Ansprechpersonen für externe Notfalldienste. Die Erste-Hilfe-Ausrüstung muss zugänglich, in einwandfreiem Zustand und allen bekannt sein. Alarme, Fluchtwege und Sammelplätze müssen klar gekennzeichnet und regelmäßig überprüft werden.
Vorbereitung beschränkt sich nicht auf das Verfassen eines Plans, sondern umfasst auch regelmäßige Simulationsübungen. Eine jährliche Evakuierungsübung ermöglicht beispielsweise, die Reaktionsfähigkeit der Teams zu testen, Schwachstellen zu erkennen und die Verfahren anzupassen, bevor ein echter Notfall eintritt. Auch die Koordination mit der Feuerwehr, dem Rettungsdienst oder anderen externen Diensten muss vorausschauend geplant und formalisiert werden.
Element 8 – Beteiligung
Mitarbeitende sind nicht einfach Empfänger von Sicherheitsmaßnahmen, sondern wesentliche Akteure bei deren Umsetzung. Die EKAS-Richtlinie 6508 erkennt diese Rolle ausdrücklich an, indem sie die Beteiligung zu einem eigenständigen Element des ASA-Systems macht. Mitarbeitende sind oft am besten in der Lage, Risikosituationen zu erkennen, Abweichungen zu melden und konkrete Verbesserungen vorzuschlagen.
Je nach Größe und Struktur des Unternehmens kann diese Beteiligung unterschiedliche Formen annehmen. Die Einrichtung eines Sicherheitsausschusses, die Ernennung von Sicherheitsverantwortlichen für einzelne Bereiche oder Abteilungen oder die Organisation regelmäßiger Austauschformate – Teambesprechungen und thematische Arbeitsgruppen – fördern die aktive Einbindung des Personals. Entscheidend ist, dass diese Möglichkeiten tatsächlich bestehen und nicht nur pro forma eingerichtet werden.
Die Richtlinie empfiehlt außerdem, die Mitarbeitenden vor der Umsetzung zu den Präventionszielen und den geplanten Maßnahmen zu konsultieren. Wer konsultiert wird, versteht die Bedeutung der Maßnahmen und hält sich langfristig eher an die Regeln. Diese Akzeptanz verwandelt eine Sicherheitspolitik in eine im Alltag gelebte Sicherheitskultur.
Element 9 – Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit beschränkt sich nicht darauf, Unfälle zu vermeiden. Sie umfasst auch den langfristigen Schutz der körperlichen und psychischen Gesundheit der Mitarbeitenden. Die EKAS-Richtlinie 6508 integriert diese Dimension ausdrücklich in das ASA-System – im Zusammenhang mit den gesetzlichen Pflichten aus dem UVG und dem Arbeitsgesetz.
Auf körperlicher Ebene betrifft dies die Ergonomie der Arbeitsplätze, die Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen, die Begrenzung von Lärmbelastungen, den Umgang mit der Exposition gegenüber chemischen Stoffen sowie die medizinische Überwachung, wenn spezifische Risiken dies erfordern. Auch die Arbeitshygiene – Luftqualität, Beleuchtung und Temperatur – gehört zu diesem Bereich. Diese Aspekte müssen ebenso sorgfältig beurteilt und bearbeitet werden wie Unfallrisiken.
Die psychische Gesundheit verdient zunehmend Aufmerksamkeit. Chronischer Stress, psychosoziale Risiken, Mobbing oder eine Überlastung können ebenso schwerwiegende Folgen haben wie körperliche Unfälle. Die EKAS-Richtlinie 6508 sieht vor, Arbeitsmediziner oder Fachpersonen für Arbeitssicherheit beizuziehen, um Unternehmen in diesen Bereichen zu unterstützen. Gesundheitsschutz in das ASA-System zu integrieren bedeutet, Prävention ganzheitlich und nachhaltig zu verstehen.
Element 10 – Überprüfen, korrigieren und kontinuierlich verbessern
Das letzte Element des ASA-Systems schafft eine Dynamik kontinuierlicher Weiterentwicklung. Es geht darum, die Wirksamkeit der eingeführten Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen, mögliche Abweichungen zu erkennen und notwendige Korrekturen vorzunehmen. Dazu gehören interne Audits, Inspektionen vor Ort, Managementbewertungen oder Kennzahlen zur Leistung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Jede Kontrolle muss in einen konkreten Verbesserungsplan mit Korrektur- oder Präventionsmaßnahmen münden. Ebenso wichtig ist es, die Entwicklung der Risiken, der Arbeitsverfahren, der Gesetzgebung sowie die internen und externen Erfahrungswerte zu verfolgen.
Die kontinuierliche Verbesserung unterscheidet eine passive Konformität von einer lebendigen Sicherheitskultur. Sie ermöglicht es dem Unternehmen, im Einklang mit den aktuellen Standards zu bleiben, seine organisatorische Reife zu steigern und die Sicherheitskultur dauerhaft in seiner DNA zu verankern.
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Praxisfokus: Wie SafetyFirst Sie bei der Umsetzung des ASA-Systems unterstützt
Die 10 Elemente des ASA-Systems umzusetzen, kann für ein Unternehmen am Anfang komplex erscheinen. Deshalb bietet SafetyFirst eine umfassende, individuelle und konforme Unterstützung gemäß der EKAS-Richtlinie 6508.
Alles beginnt mit einem von erfahrenen Fachpersonen durchgeführten ASA-Erstaudit. Diese Beurteilung ermöglicht es, Risiken zu analysieren, regulatorische Lücken zu erkennen und eine klare Bestandsaufnahme zu erstellen. Anschließend wird ein priorisierter Maßnahmenplan mit konkreten Empfehlungen für jeden Bereich (Organisation, Schulung, Dokumentation, Verfahren usw.) erstellt.
SafetyFirst bietet außerdem zertifizierte Schulungen in Erster Hilfe, Brandschutz, Evakuierung und psychischer Gesundheit an, die auf die spezifischen Bedürfnisse jedes Unternehmens abgestimmt sind. Die Kurse sind interaktiv, praxisorientiert und darauf ausgelegt, die Kompetenzen aller Mitarbeitenden zu stärken – von der Geschäftsleitung bis zur operativen Fachkraft.
Auch nach der Umsetzung wird die Unterstützung fortgesetzt. Das Team von SafetyFirst steht weiterhin zur Verfügung, um bei der Dokumentation der Maßnahmen, der Aktualisierung der Register, der Organisation interner Kontrollen oder bei einer Inspektion durch die Behörden zu helfen. Dank dieses maßgeschneiderten Ansatzes haben bereits mehr als 300 Unternehmen in der Westschweiz ihre Sicherheit gestärkt und ihre Konformität sichergestellt.
Fazit: Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Sicherheitskultur am Arbeitsplatz
Die EKAS-Richtlinie 6508 einzuhalten bedeutet nicht einfach, eine Pflicht zu erfüllen. Es ist die strategische Entscheidung, in die Sicherheit der Menschen, die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens und das Vertrauen der Teams zu investieren. Mit einem strukturierten Ansatz in 10 Schritten bietet das ASA-System einen klaren Rahmen, um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu organisieren, zu steuern und kontinuierlich zu verbessern.
Jedes Unternehmen kann diesen Rahmen an seine Realität anpassen, sofern es sich auf die richtigen Hilfsmittel und Partner stützt. SafetyFirst bietet eine konkrete, bewährte und anerkannte Unterstützung, um Konformität in einen Leistungsfaktor zu verwandeln.
Bereit für den nächsten Schritt? Verschaffen Sie sich mit einem Erstaudit einen Überblick oder entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Schulungen. Gemeinsam schaffen wir eine starke, lebendige und nachhaltige Sicherheitskultur.




