Die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten, ist in der Schweiz keine Option mehr: Die Richtlinie CFST 6508 und das MSST-System setzen heute einen verbindlichen Rahmen für alle Unternehmen – von Kleinstbetrieben bis zu risikoreichen Industrieanlagen.
Diese Seite fasst alles Wesentliche zusammen, um Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu verstehen, Risiken zu beurteilen und eine nachhaltige Präventionsstrategie umzusetzen. Sie erfahren, wie ein ganzheitliches Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept, kombiniert mit einem strukturierten Audit und einem klaren Maßnahmenplan, sowohl die Rechtskonformität gewährleistet als auch die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens stärkt.
Ob Sie einen ersten Überblick suchen oder spezifische Lösungen für die Romandie benötigen – dieser Leitfaden führt Sie zu den notwendigen Ressourcen, Werkzeugen und Kompetenzen. Machen Sie den ersten Schritt zu einer proaktiven Sicherheitskultur und nutzen Sie eine professionelle Begleitung, um gesetzliche Anforderungen in echte Hebel für verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Wachstum zu verwandeln.

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Was ist Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz?

Definition und Bedeutung für Schweizer Unternehmen

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz umfassen alle Massnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden vor Unfällen, Berufskrankheiten und psychosozialen Risiken. In der Schweiz verpflichtet die CFST-Richtlinie 6508 jeden Arbeitgeber dazu, ein strukturiertes Präventionssystem einzuführen, das an die Unternehmensgrösse und die vorhandenen Gefährdungen angepasst ist.
Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus senkt eine wirksame ASGS-Politik den Absentismus, steigert die Produktivität und stärkt den Ruf des Unternehmens bei Partnern, Kunden und Versicherern.

Um zu verstehen, wer welche Rolle spielt und wie Sie sich auf Kontrollen vorbereiten können, konsultieren Sie unseren Leitfaden 2025 zu den Akteuren der Arbeitssicherheit in der Schweiz (Suva, SECO, CFST/EKAS, kantonale Inspektionen).

Unterschied zwischen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Arbeitssicherheit konzentriert sich auf die Verhütung von Unfällen und die Beherrschung unmittelbarer physischer Gefahren, während der Gesundheitsschutz auch Faktoren umfasst, die das körperliche oder psychische Wohlbefinden langfristig beeinträchtigen können, wie Stress, Muskel-Skelett-Beschwerden oder die Exposition gegenüber chemischen Stoffen.

Beide Bereiche sind untrennbar: Ohne eine sichere Arbeitsumgebung ist langfristiges Wohlbefinden nicht möglich, und ohne Berücksichtigung der ganzheitlichen Gesundheit bleibt die Unfallprävention unvollständig.

Menschliche und wirtschaftliche Auswirkungen von Arbeitsunfällen

Jedes Jahr verzeichnen Schweizer Unternehmen mehrere Hunderttausend Arbeitsunfälle, von denen einige zu schweren Verletzungen oder dauerhaften Beeinträchtigungen führen. Diese Ereignisse verursachen hohe direkte Kosten für die Versicherungen und noch erheblich höhere indirekte Kosten für die Arbeitgeber: Produktivitätsverluste, organisatorische Störungen, Rekrutierung oder Schulung von Temporärkräften sowie Einbussen bei der Mitarbeitermotivation.
Auf menschlicher Ebene zeigen sich die Folgen in Leid, körperlichen Langzeitfolgen und familiären Belastungen – ein deutlicher Hinweis auf die Notwendigkeit einer proaktiven und systematischen Prävention.

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Gesetzliche Verpflichtungen in der Schweiz: CFST-Richtlinie 6508 und regulatorischer Rahmen

In der Schweiz haben alle Arbeitgeber gesetzliche Pflichten bezüglich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gegenüber ihren Mitarbeitenden.

Die CFST-Richtlinie 6508 im Detail

Herausgegeben von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit, verpflichtet die Richtlinie 6508 Arbeitgeber dazu, ein Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem einzuführen, das den vorhandenen Gefährdungen angemessen ist. Sie definiert zehn zentrale Elemente: Gefährdungsbeurteilung, Notfallorganisation, Schulung, Wirksamkeitskontrolle der Massnahmen, Dokumentation, regelmässige Überprüfungen usw. Jedes Unternehmen muss nachweisen können, dass es diese Elemente beherrscht – entweder über eine anerkannte branchenspezifische MSST-Lösung oder über eine individuelle Lösung, die den spezifischen Risiken angepasst ist.

Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)

Ergänzend zum Arbeitsgesetz präzisiert die VUV die technischen und organisatorischen Anforderungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Artikel 11a VUV verweist direkt auf die CFST-Richtlinie 6508: Er verpflichtet den Arbeitgeber, Spezialisten der Arbeitssicherheit beizuziehen, wenn der Schutz der Mitarbeitenden nicht mit eigenen Mitteln gewährleistet werden kann.

Wann ist Ihr Unternehmen betroffen?

Betroffen sind:

  • Alle Unternehmen mit zehn oder mehr Mitarbeitenden, die besonderen Gefahren ausgesetzt sind.
  • Unternehmen ohne besondere Gefahren mit fünfzig oder mehr Mitarbeitenden.
  • Kleinere Betriebe, die nach Analyse dennoch spezifische Risiken aufweisen (Chemikalien, Arbeiten in der Höhe, komplexe Maschinen).

Tabelle der Verpflichtungen je nach Unternehmensgrösse und Gefährdungen

Risiko Unternehmensgrösse, Anzahl Mitarbeitende Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit System und Sicherheitsorganisation

Angemessene Regelung der Zuständigkeiten und Abläufe
in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Betriebe mit besonderen Gefahren
gemäss Anhang 1
10 und mehr (3.1) Nachweis des Beizugs oder der getroffenen Massnahmen1) Nachweis der Organisation
weniger als 10 (3.2) Nachweis des Beizugs oder der Massnahmen mit einfachen Mitteln1)
Betriebe ohne besondere Gefahren
gemäss Anhang 1
50 und mehr (3.3) Fakultativer Beizug Nachweis der Organisation
weniger als 50 (3.4) Fakultativer Beizug


Sanktionen und Folgen bei Nichtbefolgung

Bei Nichtkonformität kann die kantonale Arbeitsinspektion eine Verwarnung aussprechen, die Umsetzung von Massnahmen innerhalb einer festgelegten Frist verlangen oder gefährliche Tätigkeiten untersagen. Arbeitsunfälle, die ohne ein angemessenes MSST-System auftreten, führen zu höheren Versicherungskosten, administrativen Bussen und – bei grober Fahrlässigkeit – zu strafrechtlichen Verfahren gegen den Arbeitgeber. Über die finanziellen Folgen hinaus kann der Ruf des Unternehmens nachhaltig Schaden nehmen und das Vertrauen der Mitarbeitenden erheblich beeinträchtigt werden.

Das MSST-System: Struktur und Umsetzung

Das MSST-System (Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit) gemäss der CFST-Richtlinie 6508 basiert auf zehn miteinander verbundenen Elementen, die über Branchenlösungen oder individuelle Lösungen umgesetzt werden. Ziel ist eine wirksame Prävention sowie die kontinuierliche Verbesserung von Gesundheit und Sicherheit im Unternehmen.

Die 10 Elemente des MSST-Systems, wie sie in der CFST-Richtlinie 6508 definiert sind, bilden das Fundament Ihrer Sicherheitsorganisation: Sicherheitspolitik, Organisation, Ausbildung, Information, Planung, Umsetzung, Kontrolle, kontinuierliche Verbesserung, Dokumentation und Mitarbeitendenbeteiligung.

> Entdecken Sie jedes MSST-Element im Detail und die spezifischen Anforderungen an die Umsetzung →

Die 10 Elemente des MSST-Systems

  1. Leitprinzipien und Sicherheitsziele
    Klare Verpflichtung der Geschäftsleitung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Definition der Ziele und Prioritäten.
  2. Sicherheitsorganisation
    Festlegung der Verantwortlichkeiten, Kompetenzen und erforderlichen Ressourcen für die Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen.
  3. Ausbildung, Unterweisung und Information
    Sensibilisierung, kontinuierliche Schulung und Information der Mitarbeitenden über Risiken und sicheres Verhalten.
  4. Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen
    Erarbeitung und Verbreitung interner Regeln und Verfahren, angepasst an Tätigkeiten und Gefährdungen.
  5. Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung
    Systematische Analyse der Arbeitssituationen zur Erkennung von Gefahren und Bewertung der Risiken.
  6. Planung und Umsetzung der Massnahmen
    Definition, Anwendung und Nachverfolgung technischer, organisatorischer und persönlicher Präventionsmassnahmen.
  7. Notfallvorbereitung und Rettungsorganisation
    Aufbau einer wirksamen Notfallorganisation (Erste Hilfe, Brandbekämpfung, Evakuation, Alarmsysteme).
  8. Mitarbeitendenbeteiligung
    Aktive Einbindung der Mitarbeitenden in die Gefährdungsermittlung, Prävention und Verbesserungsvorschläge.
  9. Dokumentation und Reporting
    Aktuelle Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Elemente (Analysen, Massnahmen, Vorfälle, Schulungen).
  10. Überprüfung und kontinuierliche Verbesserung
    Regelmässige Bewertung des Systems, interne Audits und laufende Anpassungen zur Stärkung von Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Diese zehn Bereiche bilden das „Tragwerk“ des MSST-Systems und müssen geplant, dokumentiert und regelmässig überprüft werden.

Verfügbare MSST-Lösungen

Für den Beizug von Spezialisten stehen zwei Hauptarten der Umsetzung zur Verfügung:

  • Interunternehmerische Lösungen
    Branchenlösung: branchenspezifisches Handbuch, Checklisten, Schulungen und Austauschplattform.
    Gruppenlösung: gemeinsame Nutzung von Best Practices und Ressourcen für Unternehmen mit mehreren Standorten.
    Typenlösung: „Schlüsselfertiges“ Paket eines Beratungsbüros, das Prozesse, Schulungen und Nachverfolgung umfasst.
  • Individuallösung
    – Massgeschneiderte Gestaltung des MSST-Systems, angepasst an die Besonderheiten und Risiken des Unternehmens.
    – Erfordert den punktuellen oder kontinuierlichen Beizug externer Spezialisten für jedes MSST-Element.

Vorteile eines gut strukturierten MSST-Systems

  1. Proaktive Prävention von Zwischenfällen und Berufskrankheiten
  2. Regulatorische Kohärenz und gewährleistete Konformität mit CFST 6508 und VUV
  3. Messbare Reduktion von Absenzen, Versicherungskosten und SUVA-Prämien
  4. Stärkeres Engagement der Mitarbeitenden durch Beteiligung und Schulung
  5. Kontinuierliche Verbesserung dank regelmässiger Überprüfungen und Leistungsindikatoren

Ein vollständiges MSST-System – ob interunternehmerisch oder individuell – fördert somit die langfristige Stabilität der Betriebe, die operative Effizienz und den optimalen Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

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Audit und Bewertung beruflicher Risiken

Bedeutung des initialen Arbeitssicherheitsaudits

Das initiale Arbeitssicherheitsaudit bildet den unverzichtbaren ersten Schritt für jedes Unternehmen, das seine Berufsrisiken wirksam beherrschen möchte. Es ermöglicht eine präzise Bestandsaufnahme: Identifikation von Schwachstellen, Gefahrenkartierung (Chemikalien, Höhenarbeit, Maschinen) sowie Überprüfung der Konformität mit den Anforderungen der CFST-Richtlinie 6508. Ein sorgfältiges Audit fördert die proaktive Prävention, reduziert die Unfallzahlen deutlich und dient als Grundlage für die Erstellung eines massgeschneiderten Massnahmenplans im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Methodik zur Analyse besonderer Gefahren

Die Methodik basiert auf einem dreistufigen Vorgehen: Audit MSST

  • Standorterfassung: Begehungen vor Ort zur Beobachtung von Arbeitsplätzen, Prozessen und Geräten sowie Gespräche mit Mitarbeitenden und Sicherheitsverantwortlichen.
  • Quantitative und qualitative Bewertung: Einsatz von Risikobewertungsrastern (Schweregrad × Häufigkeit), Dokumentenanalyse (Sicherheitsblätter, Unfallregister) und Benchmarking der Branchenstandards (Branchenlösung vs. Individuallösung).
  • Priorisierung und Aktionsplan: Einstufung der Gefahren nach Kritikalität, Definition technischer, organisatorischer und schulungsbezogener Korrekturmassnahmen, Budgetierung und Zeitplanung.

Periodizität und Nachverfolgung der Audits

Um die kontinuierliche Wirksamkeit des Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzsystems zu gewährleisten, muss das initiale Audit regelmässig ergänzt werden:

  • Kurzfristiges Follow-up (6–12 Monate): Überprüfung des Fortschritts der Korrekturmassnahmen und schnelle Anpassungen.
  • Vollständiges Audit (alle 3 Jahre): Aktualisierung der Gefahrenkartierung, umfassende Neubewertung der Konformität zur CFST 6508 sowie Integration regulatorischer Entwicklungen.
  • Anlassbezogene Kontrollen: Nach jedem Vorfall oder wesentlichen Veränderung (neues Verfahren, Anschaffung risikoreicher Maschinen), um sofort zu reagieren und die Präventionskette aufrechtzuerhalten.

Diese bewährten Methoden der Auditierung und strukturierten Bewertung gewährleisten eine robuste ASGS-Strategie und verweisen die Nutzer gleichzeitig auf unsere Seite zum MSST-Arbeitssicherheitsaudit, um von einer fachkundigen und individuellen Begleitung zu profitieren.

Entwicklung eines umfassenden Sicherheitskonzepts

Was ist ein Sicherheitskonzept am Arbeitsplatz?

Ein Sicherheitskonzept am Arbeitsplatz ist ein strukturiertes System, das die Grundsätze, Verantwortlichkeiten und Verfahren zur Verhütung von Berufsrisiken definiert. Es basiert auf einer Gefährdungsanalyse, der Identifikation kritischer Arbeitsabläufe sowie der Umsetzung technischer, organisatorischer und schulungsbezogener Massnahmen. Dieses Konzept dient als Referenz für alle Präventionsaktivitäten und gewährleistet eine kohärente und CFST-Richtlinie-6508-konforme Vorgehensweise.

Integration in die Unternehmenskultur

Die Sicherheit im Arbeitsalltag zu verankern bedeutet, Prävention zu einer gemeinsam getragenen Wertvorstellung aller Mitarbeitenden zu machen. Dies umfasst:

  • Die Ernennung interner Ansprechpersonen, die in den bewährten ASGS-Praktiken geschult sind
  • Regelmässige Sensibilisierungssitzungen, um die Aufmerksamkeit für die Risiken aufrechtzuerhalten
  • Die Einbindung der Geschäftsleitung durch messbare Ziele und ein SST-Dashboard
  • Systematische Erfahrungsrückmeldungen nach jedem Vorfall oder jeder Übung

Dieser Ansatz fördert die kollektive Mitverantwortung, reduziert Widerstände gegenüber Veränderungen und stärkt das Engagement jedes Einzelnen. Concept MSST

Aktionsplan und kontinuierliche Verbesserung

Der ASGS-Aktionsplan umfasst mehrere Schritte:

  1. Erstellung eines Implementierungskalenders für die Korrekturmassnahmen (Technik, Schulung, Organisation)
  2. Einführung von Kennzahlen (Unfallraten, Konformitätsindikatoren, Schulungsnachweise)
  3. Leitungsreviews und SST-Komitees im Quartalsrhythmus zur Bewertung des Fortschritts
  4. Zwischenaudits alle 6 bis 12 Monate zur Prioritätsanpassung
  5. Aktualisierung des Konzepts anhand der Rückmeldungen aus der Praxis, regulatorischer Entwicklungen und neuer Technologien

Dieser PDCA-Zyklus (Plan–Do–Check–Act) gewährleistet eine kontinuierliche Verbesserung und macht Ihr Sicherheitskonzept zu einem echten Hebel für Leistung und Compliance.

Die wichtigsten Akteure im Bereich Arbeitssicherheit

SUVA: Prävention und Versicherung

Die SUVA vereint Unfallversicherung, Prävention und Kontrolle für Industrie, Gewerbe und Bau. Sie finanziert Schulungen, entwickelt branchenspezifische Richtlinien und kann nicht konforme Unternehmen sanktionieren.

SECO: Bundesaufsicht

Das SECO überwacht die Anwendung des ArG und der VUV in den tertiären Sektoren (Büros, Handel, Dienstleistungen) und koordiniert die Arbeit der kantonalen Inspektionen.

Kantonale Inspektionen: Kontrolle vor Ort

Jeder Kanton verfügt über Inspektoren, die MSST-Kontrollen direkt im Betrieb durchführen, mit je nach Region unterschiedlichen Ansätzen (begleitend im Kanton Waadt, strenger in Genf).

CFST: Strategische Koordination

Die eidgenössische Kommission erarbeitet die Richtlinien (darunter die 6508), validiert Branchenlösungen und vermittelt zwischen den beteiligten Organisationen.

ASA nach Kanton: Lokale Besonderheiten

Einhaltung der ASA-Vorschriften in Genf

Im Kanton Genf muss jedes Unternehmen, das besonderen Gefahren ausgesetzt ist oder mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, die Richtlinie CFST 6508 über das ASA-System einhalten. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen (PERCO-Ausbildung) und ASA-Spezialisten (Arbeitsmediziner, Hygieniker, Ingenieure) hinzuzuziehen, um:

  • Erstellung und Dokumentation der Sicherheitscharta und der Arbeitsschutzziele
  • Einrichtung einer geeigneten Sicherheitsorganisation
  • Durchführung einer Risikobewertung und eines Erst-Audits
  • Formalisierung eines Aktionsplans und eines Aktionsplans
  • Durchführung einer Risikobewertung und eines Erst-Audits
  • Formalisierung eines Aktionsplans und eines Aktionsplans
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  • Durchführung einer Risikobewertung und eines Erst-Audits
  • Formalisierung eines Aktionsplans und einer regelmässigen Überwachung
    Die Genfer Arbeitsinspektion kann ein zusätzliches Audit verlangen und bei Nichteinhaltung der Fristen Sanktionen verhängen.

ASA-Begleitung im Kanton Waadt

Der Kanton Waadt bietet über die Generaldirektion für Beschäftigung und Arbeitsmarkt Instrumente und Beratung zur Einhaltung der ASA-Vorschriften an. Die betroffenen Unternehmen im Kanton Waadt profitieren von:

  • Modellen für Branchenlösungen (z. B. Uhrenindustrie, Industrie)
  • Individuelle Lösungen für KMU mit spezifischen Risiken
  • Technische Leitfäden zur Verordnung OPA und zum Gesetz LAA
  • Zugang zu SUVA-Subventionen zur Finanzierung von Audits und Schulungen
    Die beim Kanton Waadt registrierten ASA-Dienstleister begleiten die Schritte von der Gefahrenermittlung bis zur Integration eines leistungsfähigen und nachhaltigen Arbeitsschutzsystems.

Maßgeschneiderte Lösungen für die Westschweiz

In der gesamten Westschweiz gibt es zwei große Wege zur Umsetzung der ASA:

  1. Branchenlösungen: Von der EKAS validierte Branchenmodelle, die ein ASA-Handbuch, Checklisten und Gruppenschulungen umfassen.
  2. Individuelle Lösungen: massgeschneidertes ASA-System für Unternehmen, deren Risiken nicht durch eine Branche abgedeckt sind oder einen individuellen Ansatz erfordern.
    Die Unternehmen wählen die für ihre Grösse, ihre Branche und die Kritikalität der Gefahren effizienteste Option. Die zertifizierten Dienstleister in der Romandie garantieren eine schnelle Integration der zehn Elemente des ASA-Systems und eine kontinuierliche Begleitung zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Möchten Sie verstehen, wie Sie Ihre ASA-Verpflichtungen konkret umsetzen können? Entdecken Sie unseren praktischen Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Umsetzung eines ASA mit Beispielen, Vorlagen und Checklisten zum Herunterladen.

Unsere spezialisierten Trainer, wie Cyril Dufour, begleiten Ihre Teams bei der Einführung des MSST-Systems.

FAQ zum MSST-System

1Was ist der Unterschied zwischen einem Audit und einem MSST-Konzept?

Ein MSST-Audit ist eine punktuelle und präzise Bewertung der Risiken sowie der Konformität mit der CFST-Richtlinie 6508. Es identifiziert Gefahren, überprüft die Wirksamkeit der bestehenden Massnahmen und liefert einen quantifizierten Bericht mit einem kurzfristigen Aktionsplan.
Das MSST-Konzept hingegen ist ein umfassendes und dauerhaftes System für das Management von Gesundheit und Sicherheit im Unternehmen, strukturiert rund um die zehn Elemente der Richtlinie (Sicherheitscharta, Organisation, Schulung, Risikobeurteilung usw.). Es definiert die Politik, Verantwortlichkeiten, Prozesse und regelmässigen Überprüfungen, um eine kontinuierliche Verbesserung sicherzustellen.

2Ist mein Unternehmen mit 8 Mitarbeitern von der Richtlinie 6508 betroffen?

Ja, wenn Ihre Mitarbeitenden besonderen Gefahren ausgesetzt sind (Chemikalien, Maschinen, Arbeiten in der Höhe, biologische Agenzien usw.), müssen Sie auch mit weniger als zehn Beschäftigten einen MSST-Spezialisten beiziehen und die CFST-Richtlinie 6508 einhalten. Liegen keine besonderen Gefahren vor und beschäftigt Ihr Unternehmen weniger als zehn Mitarbeitende, genügt die Umsetzung vereinfachter interner Präventionsmassnahmen innerhalb von 12 Monaten.

3Wie viel kostet die Einhaltung der MSST-Vorschriften?

Die Kosten variieren je nach Unternehmensgrösse, Risikoniveau und gewählter Unterstützungsform:

  • Initiales Audit: CHF 1’500–2’000 pro Tag, je nach Berater.
  • Umfassendes MSST-Konzept: Pauschalbetrag von CHF 3’000–6’000 für ein Standard­system, inklusive Schulung und Dokumentation.
  • Branchenlösungen: CHF 200–800 pro Unternehmen für sektorspezifische Modelle.
  • SUVA-Subventionen: bis zu 50 % der Kosten für Audits und Schulungen in bestimmten Branchen.

4Kann man das Sicherheitsmanagement vollständig auslagern?

Ja. Die Auslagerung besteht darin, die gesamte oder einen Teil der ASGS-Funktion an einen externen Dienstleister zu übertragen (PERCO-Ansprechperson oder spezialisierte Organisation). Dies gewährleistet:

  • Ständige Fachkompetenz und regulatorische Konformität
  • Flexibilität (anpassbare Pauschalen je nach Aufwand)
  • Neutralität und laufende Aktualisierung
  • Reduktion der internen administrativen Belastung

5Wie soll man sich zwischen einer Branchenlösung und einer individuellen Lösung entscheiden?
  • Branchenlösung: geeignet, wenn Ihr Sektor über ein anerkanntes MSST-Modell verfügt (Uhrenindustrie, Chemie, Bau usw.). Sie bietet ein SST-Handbuch, Checklisten und standardisierte Schulungen zu geringeren Kosten.
  • Individuallösung: erforderlich, wenn Ihre Risiken nicht durch eine Branchenlösung abgedeckt sind oder wenn Sie spezifische Bedürfnisse haben. Sie ist teurer, aber zu 100 % massgeschneidert (Analysen, Verfahren, individuelle Schulungen).