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24/06/2025
Akteure der Arbeitssicherheit in der Schweiz: Suva, SECO, EKAS und kantonale Inspektionen
30/08/2025Inhaltsverzeichnis
Einleitung: Warum die Einhaltung der EKAS-Richtlinie 6508 unerlässlich ist
Die EKAS-Richtlinie 6508 verpflichtet zahlreiche Unternehmen zur Einrichtung eines strukturierten und überprüfbaren Sicherheitssystems. Dieser Gesetzestext verpflichtet Arbeitgeber, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeitenden durch eine dokumentierte, konforme und proaktive Organisation zu gewährleisten. Sobald das Unternehmen 10 Mitarbeiter beschäftigt oder eine oder mehrere besondere Gefahren (chemische, mechanische, thermische usw.) aufweist, ist es verpflichtet, diese Anforderung zu erfüllen.
Die Einhaltung der EKAS 6508 dient nicht nur dazu, Sanktionen zu vermeiden oder eine administrative Verpflichtung zu erfüllen. Es geht in erster Linie darum, Berufsrisiken wirksam zu verhindern, die Sicherheitskultur zu stärken und Menschen und Aktivitäten zu schützen. Die Vorteile sind konkret: weniger Zwischenfälle, ein besseres Arbeitsklima, ein besserer Ruf und die Vorbereitung auf Inspektionen.
Die Richtlinie stützt sich auf einen präzisen Referenzrahmen: das MSST-System, das auf 10 Schlüsselelementen basiert. Diese Säulen ermöglichen es, alle Sicherheitsmaßnahmen strukturiert zu organisieren, zu planen, umzusetzen und zu korrigieren. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie diese Anforderungen in Ihrem Unternehmen verstehen und anwenden können. Sie finden darin konkrete Beispiele, praktische Tipps und eine bewährte Methode zur Einführung einer nachhaltigen und wirksamen Konformität.
Die EKAS-Richtlinie 6508 und das ASA-System verstehen
Herkunft und Geltungsbereich der Richtlinie
Die Richtlinie EKAS 6508, die von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit erlassen wurde, ist einer der grundlegenden Texte des Schweizer Rechts im Bereich der Prävention von Berufsrisiken. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, ein strukturiertes Arbeitsschutzmanagementsystem (ASA) in ihre Betriebsabläufe zu integrieren, das auf dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit basiert: Die eingesetzten Mittel müssen der Grösse des Unternehmens und den bestehenden Gefahren angemessen sein.
Konkret führt die Richtlinie einen proaktiven und nachvollziehbaren Ansatz ein, der den gesamten Präventionszyklus abdeckt:
- Risiken strukturiert bewerten (gefährliche Situationen, nicht routinemäßige Vorgänge, Subunternehmer).
- Planung und Dokumentation technischer, organisatorischer und personeller Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen.
- Schulung und Befähigung der exponierten Mitarbeiter (einschließlich Auffrischungskurse).
- Steuerung und Messung anhand von Indikatoren, internen Audits und Managementbewertungen.
- Die Beherrschung anhand eines aktuellen ASA-Dossiers (Bewertungen, Aktionspläne, Register, Verfahren) nachweisen.
- Kontinuierliche Verbesserung dank Erfahrungsrückmeldungen und Kontrollen durch die Behörden.
Die Richtlinie sieht auch vor, dass bei besonderen Gefahren oder unzureichenden internen Kompetenzen (neue Produktionslinie, komplexe Verfahren, wiederholte Ereignisse, mehrere Standorte usw.) Fachleute (Arbeitsmediziner und Sicherheitsspezialisten) hinzugezogen werden müssen. Sie gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von Branche und Größe, und wird in der Schweiz von der Suva, den kantonalen Inspektionen und dem SECO umgesetzt.
Das Ziel ist zweierlei: die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen und die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen zu gewährleisten. Auf der Grundlage der Prinzipien der Richtlinie schafft das MSST-System eine Sicherheitskultur, die über technische Maßnahmen hinausgeht und zu einem strategischen Leistungshebel wird (Reduzierung von Fehlzeiten, Betriebssicherheit, Attraktivität und Vertrauen der Partner).
Um Ihr Unternehmen im Schweizer Ökosystem zu verorten und sich auf Kontrollen vorzubereiten, konsultieren Sie unseren Leitfaden 2025 zu den Akteuren der Arbeitssicherheit in der Schweiz (Suva, SECO, EKAS/CFST, kantonale Inspektionen).
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die Richtlinie gilt für alle in der Schweiz tätigen Unternehmen, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- sie haben 10 oder mehr Mitarbeiter,
- sie sind einer oder mehreren besonderen Gefahren ausgesetzt, die in Anhang 1 der Richtlinie aufgeführt sind (Chemikalien, Explosionen, Strahlung, Maschinen usw.),
- sie über mehrere Standorte verfügen oder komplex organisiert sind.
Das bedeutet, dass zahlreiche KMU in der Romandie betroffen sind, darunter auch Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Bauwesen, Logistik, Gesundheitswesen, Bildung und öffentliche Verwaltung. Sobald eine dieser Bedingungen erfüllt ist, muss das Unternehmen ein konformes und dokumentiertes System, das sogenannte MSST-System, einrichten.
Fokus auf Lösungen: unternehmensübergreifend, individuell, subsidiäres Modell
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, gibt es drei mögliche Lösungen:
- Die branchenübergreifende Lösung: Diese Lösung wird oft von einem Berufsverband oder einer Branche getragen und bietet einen gemeinsamen, von der EKAS anerkannten Rahmen. Sie umfasst gemeinsame Instrumente (Handbücher, Checklisten, Verfahren) und ermöglicht KMU eine vereinfachte Begleitung.
- Die individuelle Lösung: Das Unternehmen entwickelt mit Hilfe qualifizierter externer Fachleute (Sicherheitsingenieur, Hygieniker, Arbeitsmediziner) ein eigenes, maßgeschneidertes ASA-System. Diese Lösung bietet mehr Flexibilität, erfordert jedoch mehr Ressourcen.
- Das subsidiäre Modell: Für kleine Strukturen, die besonderen Gefahren ausgesetzt sind, aber keine komplexe Organisation aufweisen. Es ermöglicht eine vereinfachte Erfüllung der Anforderungen, sofern jede Maßnahme dokumentiert und die Angemessenheit der durchgeführten Maßnahmen nachgewiesen wird.
Jede Lösung beinhaltet ein bestimmtes Maß an Verantwortung, aber allen gemeinsam ist, dass sie die Organisation der Sicherheit gemäß den 10 Elementen des MSST-Systems strukturieren.
Die 10 Elemente des ASA-Systems: konkrete Umsetzung
Element 1 – Festlegung der Leitprinzipien und Sicherheitsziele
Alles beginnt mit einer klaren Linie: Die Leitprinzipien für die Sicherheit müssen von der Geschäftsleitung formuliert und offiziell bekannt gegeben werden. Diese Prinzipien bringen das Engagement des Unternehmens für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zum Ausdruck. Sie dienen als Grundlage für künftige konkrete Maßnahmen und geben die Richtung für alle Entscheidungen vor.
Die Sicherheitsziele müssen messbar und realistisch sein und regelmäßig überprüft werden. Dabei kann es sich beispielsweise um die Reduzierung der Anzahl von Vorfällen, die Erhöhung der Teilnahmequote an Schulungen oder die Bearbeitung von 100 % der festgestellten Nichtkonformitäten handeln. Das Wichtigste ist, diese Ziele in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess einzubinden und sie mit den Teams zu teilen. Ein guter Sicherheitsaktionsplan beginnt immer mit einer klaren Absicht, die schriftlich festgehalten wird.
Element 2 – Sicherheit am Arbeitsplatz organisieren
Sicherheit kann nur dann wirksam sein, wenn die Verantwortlichkeiten klar sind. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber genau festlegen muss, wer im Unternehmen für welche Sicherheitsaufgaben zuständig ist. Es gilt, die Schlüsselpersonen zu identifizieren: Arbeitsschutzkoordinator, Teamleiter, Schulungsleiter oder auch zugelassene externe Fachkräfte.
Jeder Akteur muss seine Aufgaben, seine Handlungsgrenzen und die erforderlichen Kompetenzen kennen. Diese Organisation kann in einem Sicherheitsorganigramm oder einer Tabelle zur Aufteilung der Zuständigkeiten formalisiert werden. Parallel dazu ist es unerlässlich, ein Delegations- und Überwachungsverfahren einzurichten, um sicherzustellen, dass jeder im Rahmen seines Zuständigkeitsbereichs und in Übereinstimmung mit den festgelegten Zielen handelt.
Eine gute Organisation der Sicherheit basiert auch auf einem reibungslosen Informationsaustausch: Die Informationskanäle müssen bekannt, einfach und schnell sein, um im Falle eines Zwischenfalls eine maximale Reaktionsfähigkeit zu gewährleisten.
Element 3 – Identifizierung und Bewertung beruflicher Risiken
Dieser Schritt bildet die Grundlage jeder Präventionsmaßnahme. Dabei geht es darum, die tatsächlichen oder potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren, indem Arbeitsplätze, Ausrüstung, verwendete Substanzen, Verkehrsströme oder auch sich wiederholende Handgriffe analysiert werden.
Eine gängige Methode ist die Verwendung einer Risikobewertungsmatrix, in der die Eintrittswahrscheinlichkeit mit der potenziellen Schwere der Folgen abgeglichen wird. Jedes Risiko wird dann nach Prioritätsstufe klassifiziert. Diese Bewertung muss dokumentiert, regelmäßig aktualisiert und in ein Risikoregister aufgenommen werden.
Die Analyse muss partizipativ sein: Durch die Einbeziehung der Mitarbeiter lassen sich Gefahren erkennen, die auf dem Papier oft unsichtbar, in der Praxis jedoch sehr real sind. Außerdem müssen vergangene Ereignisse (Beinaheunfälle, Zwischenfälle, Nichtkonformitäten) berücksichtigt werden, um kritische Situationen vorhersehen zu können. Je gründlicher die Bewertung ist, desto relevanter und wirksamer sind die daraus resultierenden Maßnahmen.
Element 4 – Sicherheitsmaßnahmen planen
Sobald die Risiken identifiziert sind, müssen konkrete Präventionsmaßnahmen geplant werden. Diese Planung umfasst die Festlegung der für jedes Risiko zu ergreifenden Maßnahmen, der dafür verantwortlichen Personen, der erforderlichen Ressourcen und der Fristen für die Umsetzung.
Die Maßnahmen können technischer Natur sein (Isolierung, Belüftung, Kennzeichnung), organisatorischer Natur (Änderung von Verfahren, Wartungsplanung) oder personeller Natur (Schulung, Sensibilisierung, Begleitung). Wichtig ist, dass die Maßnahmen entsprechend der Kritikalität der Risiken priorisiert werden.
Ein häufig verwendetes Instrument ist der Sicherheitsaktionsplan in Form einer Übersichtstabelle. Er ermöglicht es, alle Maßnahmen zu zentralisieren, ihre Rückverfolgbarkeit sicherzustellen und zu gewährleisten, dass nichts unbeantwortet bleibt. Die Planung ist ein wichtiger Schritt, der die Risikobewertung in eine operative Strategie umsetzt.
Element 5 – Umsetzung der festgelegten Maßnahmen
Planen allein reicht nicht aus: Die beschlossenen Maßnahmen müssen vor Ort auch tatsächlich umgesetzt werden. Diese Umsetzung erfordert eine strenge Koordination zwischen den verschiedenen betroffenen Abteilungen (Technik, Personalwesen, Logistik, Produktion usw.).
Jede Maßnahme muss mit einer entsprechenden Dokumentation einhergehen: Sicherheitshinweise, Betriebsanweisungen, Stellenbeschreibungen, Notfallprotokolle. Es muss auch sichergestellt werden, dass die vorgesehenen Ausrüstungen oder Vorrichtungen (PSA, Feuerlöscher, Beschilderung) verfügbar sind und verwendet werden.
Der Erfolg dieser Phase hängt davon ab, ob es gelingt, die Maßnahmen in die bestehenden Unternehmensprozesse zu integrieren, ohne die Arbeitsabläufe unnötig zu erschweren. Interne Kontrollbesuche ermöglichen es, die ordnungsgemäße Umsetzung zu überprüfen und bei Bedarf schnell Anpassungen vorzunehmen. Sicherheit muss zu einem täglichen Reflex werden, der sich in Handlungen und in der Organisation widerspiegelt.
Element 6 – Mitarbeitende schulen und informieren
Die Sicherheit am Arbeitsplatz basiert auf angemessenem Verhalten. Zu diesem Zweck müssen die Mitarbeiter regelmäßig entsprechend den mit ihrer Tätigkeit und ihren Aufgaben verbundenen Risiken geschult werden. Dabei kann es sich um allgemeine Schulungen (Erste Hilfe, Brandschutz, Evakuierung) oder spezifische Schulungen (gefährliche Produkte, Bewegungen und Körperhaltungen, Arbeiten in der Höhe) handeln.
Diese Schulungen müssen geplant, überwacht und durch Bescheinigungen oder Zertifikate bestätigt werden, insbesondere wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Information erfolgt über visuelle Hilfsmittel, Sicherheitsbriefings, regelmäßige Erinnerungen oder klare Aushänge.
Die EKAS-Richtlinie 6508 betont die Notwendigkeit, die Mitarbeitenden zu Akteuren ihrer eigenen Sicherheit zu machen. Eine gut konzipierte und auf die Praxis abgestimmte Schulung ist ein wirksames Mittel, um risikoreiches Verhalten zu reduzieren und die kollektive Wachsamkeit zu stärken. Sie ist auch ein Beweis für das Engagement des Unternehmens gegenüber seinen Teams.
Zur Vertiefung der Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten wurde die PERCO-Ausbildung speziell entwickelt, um die Einhaltung der ASA-Verpflichtungen zu gewährleisten und die Prävention im Alltag zu stärken.
Element 7 – Dokumentieren Sie die ergriffenen Maßnahmen
Jede Maßnahme im Bereich der Sicherheit muss nachvollziehbar sein. Die Richtlinie schreibt eine strenge Dokumentation vor: getroffene Entscheidungen, umgesetzte Maßnahmen, absolvierte Schulungen, durchgeführte Kontrollen usw. Ziel ist es, Transparenz zu gewährleisten und im Falle einer Inspektion oder eines Unfalls die Konformität nachweisen zu können.
Diese Dokumentation kann verschiedene Formen annehmen: Sicherheitsregister, aktualisierter Aktionsplan, Sitzungsprotokolle, Anwesenheitslisten, Ausbildungszertifikate, Auditberichte. Sie muss für die betroffenen Personen zugänglich sein und nach einer klaren Dokumentenverwaltungslogik aufbewahrt werden.
Ein gutes Dokumentationssystem ermöglicht es auch, aus früheren Erfahrungen zu lernen und die Kontinuität der Maßnahmen zu gewährleisten, selbst wenn es zu Personalwechseln kommt. In Sachen Sicherheit gilt: Was nicht schriftlich festgehalten ist, existiert nicht. Dies ist die Grundlage jeder glaubwürdigen Organisation.
Element 8 – Mitarbeiter in den Prozess einbeziehen
Die aktive Beteiligung der Mitarbeitenden ist eine Säule des ASA-Systems. Sie sind nicht nur einfache Ausführende, sondern auch die ersten, die von den Risiken betroffen sind, und oft am besten in der Lage, verbesserungswürdige Situationen zu erkennen. Durch ihre Einbindung wird die Relevanz der Massnahmen gestärkt und eine nachhaltige Akzeptanz gefördert.
Dies kann durch die Einrichtung eines Sicherheitsausschusses, die Ernennung von Arbeitsschutzbeauftragten pro Bereich oder die Organisation regelmäßiger Austauschrunden (Ideenkasten, Teambesprechungen, interne Umfragen) geschehen. Es ist auch sinnvoll, das Thema Sicherheit in die Jahresgespräche oder täglichen Briefings zu integrieren.
Die Richtlinie fördert auch die Konsultation der Arbeitnehmer zu den Zielen und Präventionsmaßnahmen. Dieser kooperative Ansatz entwickelt eine echte Sicherheitskultur, die auf Vertrauen, Zuhören und gemeinsamer Verantwortung basiert. Ein engagiertes Unternehmen ist ein widerstandsfähigeres Unternehmen.
Element 9 – Reaktion auf Zwischenfälle, Unfälle und Beinaheunfälle
Selbst mit einem soliden Präventionssystem können unerwünschte Ereignisse auftreten. Das Unternehmen muss dann schnell, strukturiert und dokumentiert reagieren. Jeder Vorfall oder Unfall muss gründlich analysiert werden, um die Ursachen zu ermitteln und eine Wiederholung zu vermeiden.
Es ist wichtig, ein Notfallmanagementprotokoll einzurichten: Sicherung des Geländes, Erste Hilfe, Benachrichtigung der Verantwortlichen, Aufzeichnung des Vorfalls. Sobald die Situation unter Kontrolle ist, ermöglicht eine Ursachenanalyse (oft in Form eines Ursachenbaums) das Verständnis der beteiligten menschlichen, technischen und organisatorischen Faktoren.
Die oft vernachlässigten „Beinaheunfälle“ sind wertvolle Indikatoren. Sie müssen gemeldet und mit derselben Sorgfalt behandelt werden, da sie potenzielle Schwachstellen im System aufdecken. Durch professionelles und methodisches Handeln wird jedes Ereignis zu einer Lernmöglichkeit.
Element 10 – Kontinuierliche Kontrolle, Korrektur und Verbesserung
Das letzte Element des MSST-Systems sorgt für eine Dynamik des kontinuierlichen Fortschritts. Dabei geht es darum, regelmäßig die Wirksamkeit der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen, eventuelle Abweichungen zu identifizieren und Korrekturen vorzunehmen. Dies geschieht durch interne Audits, Inspektionen vor Ort, Managementbewertungen oder Arbeitsschutz-Leistungsindikatoren.
Jede Kontrolle muss zu einem konkreten Verbesserungsplan mit Korrektur- oder Präventivmaßnahmen führen. Es ist auch wichtig, die Entwicklung von Risiken, Arbeitsprozessen, Rechtsvorschriften oder internen und externen Erfahrungsrückmeldungen zu verfolgen.
Kontinuierliche Verbesserung ist das, was passive Compliance von lebendiger Sicherheit unterscheidet. Sie ermöglicht es dem Unternehmen, mit den aktuellen Standards Schritt zu halten, organisatorische Reife zu erlangen und die Sicherheitskultur nachhaltig in seiner DNA zu verankern.
Erfahren Sie, wie Sie die Richtlinie in einen operativen Aktionsplan umsetzen können >
Praktischer Fokus: Wie SafetyFirst Ihnen bei der Umsetzung des MSST-Systems hilft
Die Umsetzung der 10 Elemente des ASA-Systems kann für ein Unternehmen, das gerade erst anfängt, komplex erscheinen. Aus diesem Grund bietet SafetyFirst eine umfassende, personalisierte und der EKAS-Richtlinie 6508 entsprechende Begleitung an.
Alles beginnt mit einem Erstaudit MMST , das von erfahrenen Spezialisten durchgeführt wird. Diese Bewertung ermöglicht es, Risiken zu analysieren, Verstöße gegen Vorschriften zu identifizieren und eine klare Bestandsaufnahme zu erstellen. Anschließend wird ein priorisierter Aktionsplan mit konkreten Empfehlungen für jeden Bereich (Organisation, Schulung, Dokumentation, Verfahren usw.) erstellt.
SafetyFirst bietet auch zertifizierte Schulungen in Erster Hilfe, Brandschutz, Evakuierung oder psychischer Gesundheit an, die auf die spezifischen Bedürfnisse jedes Unternehmens zugeschnitten sind. Die Schulungen sind interaktiv, praxisorientiert und darauf ausgelegt, die Kompetenzen aller Mitarbeiter zu stärken, vom Geschäftsführer bis zum Bediener.
Die Begleitung wird auch nach der Umsetzung fortgesetzt. Das Team von SafetyFirst steht weiterhin zur Verfügung, um bei der Dokumentation der Massnahmen, der Aktualisierung der Register, der Organisation interner Kontrollen oder der Vorbereitung auf eine behördliche Inspektion zu helfen. Dank dieses massgeschneiderten Ansatzes haben bereits mehr als 300 Unternehmen in der Westschweiz ihre Sicherheit verbessert und ihre Konformität sichergestellt.
Fazit: Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Sicherheitskultur am Arbeitsplatz
Die Einhaltung der EKAS-Richtlinie 6508 ist nicht nur eine Pflicht, sondern eine strategische Entscheidung, in die Sicherheit der Menschen, den Fortbestand des Unternehmens und das Vertrauen der Teams zu investieren. Dank eines strukturierten 10-Stufen-Ansatzes bietet das ASA-System einen klaren Rahmen für die Organisation, Steuerung und kontinuierliche Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Jedes Unternehmen kann diesen Rahmen an seine Gegebenheiten anpassen, vorausgesetzt, es verfügt über die richtigen Tools und Partner. SafetyFirst bietet konkrete, bewährte und anerkannte Unterstützung, um Compliance zu einem Leistungshebel zu machen.
Sind Sie bereit, den Schritt zu wagen? Verschaffen Sie sich mit einem ersten Audit einen Überblick oder entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Schulungen. Lassen Sie uns gemeinsam eine starke, lebendige und nachhaltige Sicherheitskultur aufbauen.




